Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Hinweise für Stemwede
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- alter Reisepass oder Personalausweis
- ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel
- Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
- gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder beim Bürgerservice)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gemäß § 15 Passverordnung (PassV) erheben die zuständigen Stellen folgende Verwaltungsgebühren für
- einen Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Höhe von 37,50 €
- einen Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, in Höhe von 70,00 €
- einen Reisepasses mit 48 Seiten nach Anlage 1a zusätzlich 22,00 €
- einen Reisepass im Expressverfahren zusätzlich 32,00 €
- einen vorläufigen Reisepass in Höhe von 26,00 €
- die Änderung eines Reisepasses in Höhe von 6,00 €
Bezahlung:
Es stehen folgende Zahlarten zur Auswahl:
- Barzahlung
- Per EC-Karte
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gebührenfreie Leistungen:
Sind Sie umgezogen? Die Eintragung des neuen Wohnorts in den Reisepass ist gebührenfrei.
Ging Ihr Reisepass verloren oder wurde er gestohlen? Die Verlustmeldung ist gebührenfrei.
Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?
- Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
- Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
- Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht.
Sollten noch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem ePass und der Fingerabdruckerfassung bestehen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern zu entsprechenden Auskünften bereit.
Vorläufiger Reisepass:
- Der vorläufige Euro-Reisepass wird direkt ausgestellt.
- Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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