Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Hinweise für Lage
Beschreibung
Hinweise für Lage
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Antragsberechtigt sind alle Deutschen, die in Lage ihren Hauptwohnsitz haben.
Bis zum 18. Lebensjahr benötigen Sie die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten. Obliegt das Sorgerecht einem Eltenteil, so ist eine Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes oder das Urteil des Familiengerichts vorzulegen.
Den Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgerservice beantragen, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Format 45 x 35 mm)
mit einem hellen Hintergrund. - nicht älter als 2 Jahre!
Hierbei muss die Gesichtshöhe 32 bis 36 Millimeter vom Kinn bis zum Haaransatz betragen. Die Kopfhaltung darf nicht geneigt, gedreht oder gekippt sein, sie muss gerade sein - Ihren alten Reisepass - hilfsweise der Personalausweis, falls der alte Reisepass nicht aufzufinden ist
- Bei einer Erstausstellung bringen Sie bitte auch den Kinderausweis (falls vorhanden) mit
- Geburts- / Abstammungsurkunde oder Familienstammbuch (bei erstmaliger Beantragung)
- Heiratsurkunde (oder beglaubigte Abschrift) bei Neuaustellung wegen Heirat
- Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer:in) bei Minderjährigen durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder der zuständigen Sachbearbeiterin ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt.Sie können den Reisepass dann im Bürgerservice abholen.
Fristen
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Geltungsdauer:
- Für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- Für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
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- Die Reisepässe werden zentral in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Fachteam Bürgerservice hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt vier bis fünf Wochen. Sie erhalten umgehend eine Nachricht vom Fachteam Bürgerservice, sobald Ihr Pass dort zur Abholung bereit liegt. Der Pass kann vom Antragsteller oder einem Dritten abgeholt werden. Falls Sie einen Dritten mit der Abholung beauftragen, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht.
- Reisepass mit Expressbestellung: 4 Werktage, bei Antragstellung bis 11 Uhr.
- Vorläufiger Reisepass: keine. Er wird sofort ausgehändigt.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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- Planen Sie eine Urlaubsreise mit Kindern? Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den erforderlichen Dokumenten
- Bei einer Namensänderung (z.B. durch eine Eheschließung) müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen. In diesem Fall bringen Sie bitte die Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift mit.
- In besonderen Fällen kann Ihnen aus beruflichen Gründen auch ein Zweitpass (Gültigkeit: 6 Jahre) ausgestellt werden. Hierfür ist ein Nachweis des Arbeitgebers erforderlich
- Der alte Reisepass oder der vorläufige Reisepass wird nach Ablauf der Gültigkeit eingezogen
- Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden
- Ein vorläufiger Reisepass wird nur dann ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expressreisepasses (max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann
Weitere Informationen
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Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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