Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Hinweise für Spenge
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Eine Onlinebeantragung ist aus rechtlichem Gründen leider nicht möglich.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über die "Online-Terminvergabe".
Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen).
- Der Reisepass muss in der Regel in der Kommune beantragt werden, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
- Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist.
Hinweise
- Ab 1. Januar 2024 ist eine Neuausstellung und Verlängerung des Kinderreisepasses nicht mehr möglich. Es muss ein normaler Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden.
- Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum Ihre Gültigkeit
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu Ihrem Termin im Bürgerbüro mit
- gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass wenn vorhanden, ansonsten der Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei (siehe Downloads),
- Personenstandsurkunde
- Geburtsurkunde (wenn Sie ledig sind) oder
- Heiratsurkunde und ggf. Namensänderungsnachweis (wenn Sie verheiratet oder geschieden sind)
- bei unter 18-jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein und
- gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (Vertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde, nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro).
Anforderungen an das Lichtbild
- schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz (siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei unter Downloads).
Wichtig bei Kinderreisepässen
- Das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten sowie des minderjährigen Kindes ist zwingend erforderlich!
- Unterschriftspflicht des Kindes ab der Vollendung des 10. Lebensjahres!
- Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist bei Antragstellung vorzulegen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Folgende Gebühren werden erhoben
- für einen Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, in Höhe von 70,00 Euro.
- für einen Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Höhe von 37,50 Euro.
- für einen Reisepass mit 48 Seiten zusätzlich 22,00 Euro.
- für einen Reisepass im Expressverfahren zusätzlich 32,00 Euro.
- für einen vorläufigen Reisepass in Höhe von 26,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Folgende Reisepässe können beantragt werden
Reisepass
- Der Reisepass wird nach Beantragung innerhalb von 4-6 Wochen an Ihre Meldebehörde zugestellt.
- Der Reisepass ist 10 Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre.
- Für besonders Reiselustige kann ein dickerer Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Expresspass
- Der Expresspass kann ausgestellt werden, wenn Sie spontan verreisen müssen. Er ist in der Regel 5 Tage nach Beantragung in Ihrer Meldebehörde abholbereit.
- Der Expresspass ist 10 Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre.
Kinderreisepass
- Der Kinderreisepass wird für Kinder bis zu 12 Jahren ausgestellt.
- Der Kinderreisepass ist 12 Monate gültig und kann in Ihrer Meldebehörde verlängert werden.
Vorläufiger Reisepass:
- Der vorläufige Reisepass wird in Ausnahmefällen direkt ausgestellt.
- Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.
- Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten.
Hinweis
- Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Reisepasses. Weiteres können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen
(siehe Weiterführenden Links).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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