Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

    Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass.

    Informationen zu Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

    Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Einreisebestimmungen einiger Länder in Bezug auf verloren gegangene und wieder zurück gemeldete Pässe.

    Zur Antragstellung ist ein persönliches Erscheinen erforderlich.

    Für Personen unter 18 Jahren kann ein Reisepass nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Die Einverständniserklärung beider Eltern ist erforderlich, wenn beide sorgeberechtigt sind. Ansonsten kann der Antrag durch den sorgeberechtigten Elternteil gestellt werden, wenn das Sorgerecht anhand eines Sorgerechtsbeschlusses oder eines rechtskräftigen Scheidungsurteils nachgewiesen wird. In Zweifelsfällen sollten Sie dazu unbedingt vorher telefonischen Kontakt mit dem Bürgerbüro aufnehmen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 4

    52531 Übach-Palenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 979-3300

    Fax: 02451 979-1150

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Übach-Palenberg

    • Bisheriger Reisepass / Kinderreisepass (ersatzweise Personalausweis oder Geburtsurkunde)
    • bei Eheschließung die Heiratsurkunde
    • Aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    • Gegebenenfalls Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten
    • Gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss oder rechtskräftiges Scheidungsurteil aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht
    • Gegebenenfalls eine Bescheinigung vom Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht
    • Personalausweise oder Reisepässe der/des Sorgeberechtigten
    • Ab 6 Jahren ist ein persönliches Erscheinen notwendig

    Formulare

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Kosten

    Hinweise für Übach-Palenberg

    • 70,00 € (ab 24 Jahren) ab 01.01.2024
    • 60,00 € (ab 24 Jahren) bis 31.12.2023
    • 37,50 € (unter 24 Jahren)
    • 32,00 € (Zusatzgebühr Expresspass)
    • 26,00 € (vorläufiger Reisepass)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Der Reisepass ist grundsätzlich zehn Jahre lang gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Ein Reisepass kann nicht verlängert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de