Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Hinweise für Heiligenhaus
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
Ein Reisepass wird auf Antrag deutschen Staatsangehörigen ausgestellt. Für die Beantragung eines Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Express-Reisepass innerhalb von drei Werktagen (72 Stunden) zu erstellen. Es handelt sich hierbei um einen üblichen Reisepass, welcher gesondert hergestellt wird.
Ein vorläufiger Reisepass wird nur ausgestellt, wenn glaubhaft gemacht wird (z.B. durch Buchungsbestätigung), dass dieser sofort benötigt wird und kein Expresspass mehr ausgestellt werden kann. Für Vielreisende gibt es einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst. Für Reisen ins Ausland muss rechtzeitig im Vorfeld ein Ausweisdokument beantragt werden. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen und zu den erforderlichen Reisedokumenten je Staat erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Besonderheiten für Personen unter 18 Jahren:
Sofern der Reisepass an Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres ausgehändigt werden soll, ist die Einverständniserklärung (Vollmacht) beider Erziehungsberechtigten notwendig (bitte auf Unterschriftsgleichheit von Vollmacht und Ausweis achten).
Ein Elternteil und die antragstellende Person müssen bei der Beantragung anwesend sein. Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, ist hierfür ein Nachweis erforderlich.
Weitere Informationen, einschließlich Reisebedingungen, Sicherheitswarnungen und aktuellen Hinweisen zu Ihrem Reiseland, finden Sie unter folgendem Link: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.
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Ansprechpartner
I.2.2 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02056 13-0
E-Mail: buergerbuero@heiligenhaus.de
erforderliche Unterlagen
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- Bei der Erstaustellung eines Ausweises sowie bei Verlust ist eine Geburtsurkunde / Heiratsurkunde im Original vorzulegen
- Urkunden, welche im Ausland ausgestellt wurden, müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden, die von einem in Deutschland (=von einem deutschen Gericht) zugelassenen Übersetzer gefertigt worden sein sollte
- 1 AKTUELLES biometrisches Passfoto
- Bisheriger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass
- Bei Personen unter 18 Jahren zusätzlich: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente beider Elternteile
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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