Naturschutzrechtliche Vorschriften

    Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen und Befreiungen

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung hat zum Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zu erhalten.

    Diese wird überwiegend im Rahmen anderer Verfahren (Baugenehmigung, Planfeststellung) abgearbeitet. In Fällen, in denen kein Trägerverfahren existiert, ist die untere Naturschutzbehörde die Genehmigungsbehörde.

    Hierzu zählen u.a. die Beseitigung landschaftsprägenden Hecken oder Gehölzen, Errichtung von baulichen Anlagen, die keiner Baugenehmigung bedürfen, Verlegung von Leitungen außerhalb des Straßenkörpers, Asphaltierung von Radwegen. Für die Beurteilung Ihres Vorhabens benötigen wir folgende Angaben: Ort, Art, Umfang, zeitlicher Ablauf, Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich und Ersatz.

    Sofern sich dieser Eingriff im Bereich von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, geschützte Landschaftsbestandteilen, gesetzlich geschützte Biotopen, Anpflanzungen, Alleen) befinden, wird gleichzeitig auch eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich.

    Eine Befreiung ist auch immer dann notwendig, wenn Verbote und Gebote des Bundesnaturschutzgesetzes, des Landesnaturschutzgesetzes und des Landschaftsplans einer geplanten Handlung entgegenstehen.

    Hierzu zählt u.a. die Beseitigung eines Hornissennestes, Betretung eines Naturschutzgebiets außerhalb von Wegen, Beseitigung von Hecken und Gehölzen in der Schonzeit vom 01. März bis zum 30. September eines jeden Jahres, Umbruch von Dauergrünland.

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - Baumschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückstr. 45

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-25422

    Fax: +49 231 50-25422

    E-Mail: umweltamt.baumschutzsatzung@stadtdo.de

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    Sprachversion

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    Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde

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    Fax: +49 231 50-25422

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de