Naturschutzrechtliche VorschriftenOnline erledigen

    Naturschutzrechtliche Vorschriften

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Zum Schutz des ländlichen Freiraumes, insbesondere der Natur- und Landschaftsschutzgebiete, sind für eine Vielzahl von Vorhaben wie z.B. baulichen Anlagen, Leitungslegungen oder auch Veranstaltungen naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich. Diese Zulassungen können naturschutzrechtliche Befreiungen, Ausnahmen oder Genehmigungen sein. Welche Zulassungen genau erforderlich sind, hängt von der Lage und der Art des Vorhabens sowie der baurechtlichen Einordung ab. Die Anträge zu den Zulassungen werden auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG) von der unteren Naturschutzbehörde im Fachbereich Umwelt bearbeitet. Bei Befreiungen ist auch noch der Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde mit in die Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens einzubeziehen.

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Umwelt (FB 64)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus Rheydt, Eingang B / Limitenstraße 40

    41236 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Umwelt (FB 64)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus Rheydt, Eingang B / Limitenstraße 40

    41236 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Gemarkung, Flur, Flurstück(e) (Katasterinformationen erhalten Sie z.B. beim Fachbereich Geoinformation oder auf tim-online.
    • Eine Beschreibung des Vorhabens, ein Lageplan und entsprechende Entwurfszeichnungen
    • Ausgefülltes Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) - Protokoll A finden Sie hier.

    Formulare

    Hinweise für Mönchengladbach

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    Gebühren (zwischen 30,00 und 5.000,00 EUR) - Die Gebühren werden aufwandsbezogen und nach Baukosten berechnet ( Tarifstelle 15b). Der Gebührenbescheid wird Ihnen in einem separaten Schreiben postalisch zugestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de