Naturschutzrechtliche Vorschriften

    Naturschutzrechtliche Befreiung

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Eine naturschutzrechtliche Befreiung ist für die Durchführung von Vorhaben in Schutzgebieten sowie für Maßnahmen in der Schonzeit erforderlich.

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    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Uerdinger Straße 202

    47799 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: naturschutz@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Antragsteller mit Kontaktdaten, ausführliche Beschreibung der geplanten Maßnahme ggf. Beschreibung des Betriebs der Anlage, nachvollziehbare Begründung für die Notwendigkeit der Maßnahmendurchführung, Lageplan, aus dem die Lage der Maßnahme auf der Fläche hervorgeht, technische Zeichnungen oder Beschreibungen bei der Errichtung von Bauwerken, Angaben von Maßen, Massen und Materialien, eventuell Schnitte

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Im nachfolgenden werden Beispielvorhaben aufgezählt, für die eine naturschutzrechtliche Befreiung erforderlich ist:

    • Fällanträge sowie größere Schnittmaßnahmen an Gehölzen
    • Rodungen und Schnittmaßnahmen an Hecken, Bäumen und anderen Gehölzen innerhalb der Schonzeit (01.03 bis 30.09. jeden Jahres)
    • Errichtung sowie Änderung baulicher Anlagen (Häuser)
    • Errichtung von Grundwasserbrunnen und Kläranlagen
    • Terrassen, Überdachungen, Zuwegungen, Garagen, Gartenhäuser

    Eine Befreiung kann nur erteilt werden, wenn entweder überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt oder es sich um einen unzumutbaren Einzelfall handelt und die Belange von Natur und Landschaft nicht erheblich beeinträchtigt werden.

    Allein wirtschaftliche Aspekte reichen als Begründung nicht aus um eine naturschutzrechtliche Befreiung zu erteilen.

    Es muss im Antrag dargelegt werden, worin das überwiegende öffentliche Interesse besteht oder wieso die Belastung in diesem Einzelfall unzumutbar ist. Die "Unzumutbarkeit" einer Belastung ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen, d. h. sie dürfen nicht in der Person des Antragstellers begründet sein. Dabei ist der Umfang der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft zu berücksichtigen, d. h. je größer die Beeinträchtigung ist desto schwerwiegender müssen die Befreiungstatbestände sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Krefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Der Antrag kann online gestellt werden. 

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • 6 Wochen (bis 8 Wochen)

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Befreiungsgebühr je nach Verwaltungsaufwand und Bedeutung: 50,00€ bis 5.000,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Die Untere Naturschutzbehörde entscheidet nicht allein über die naturschutzrechtliche Befreiung, der Naturschutzbeirat muss ebenfalls einer Befreiung zustimmen. Dieser Vorgang erfolgt verwaltungsintern.

    Naturschutzrechtliche Befreiungen für die Errichtung oder Änderung von bauliche Anlagen sind zusammen mit dem Bauantrag beim Bauamt einzureichen.

    Downloads:
    • Landschaftsplan der Stadt Krefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de