elektronischer Aufenthaltstitel Ausstellung
Beschreibung
Hinweise für Köln
Seit dem 1. September 2011 ersetzt der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) das bis dahin übliche Klebeetikette in den Reisepässen und Passersatzpapieren. Alle EU-Mitgliedstaaten wurden verpflichtet, den eAT einzuführen.
Dadurch sollen die Aufenthaltstitel der Europäischen Union vereinheitlicht werden. Außerdem dient die Nutzung der biometrischen Daten dazu, die Bindung zwischen Inhaber*innen und Aufenthaltstitel zu erhöhen und so dessen missbräuchliche Nutzung zu unterbinden.
Sie müssen einen eAT beantragen, wenn
- Ihr (befristeter) Aufenthaltstitel abläuft,
- Ihr Pass, in dem sich der Aufenthaltstitel befindet, abgelaufen oder verloren gegangen ist und Sie einen neuen Pass erhalten haben (Übertrag).
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bezirksausländeramt Porz
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-97100
Fax: 0221 / 221-97200
Bezirksausländeramt Mülheim
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94949
Fax: 0221 / 221-99139
Bezirksausländeramt Kalk
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-21414
Fax: 0221 / 221-98231
Bezirksausländeramt Nippes
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94285
Fax: 0221 / 221-95480
Bezirksausländeramt Chorweiler
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94286
Fax: 0221 / 221-96222
Bezirksausländeramt Innenstadt
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94281
Fax: 0221 / 221-91410
Bezirksausländeramt Lindenthal
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94283
Fax: 0221 / 221-93340
Bezirksausländeramt Ehrenfeld
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94284
Fax: 0221 / 221-94360
Bezirksausländeramt Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94282
Fax: 0221 / 221-92320
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Gültiger Nationalpass
- bei Erstantrag zweckentsprechendes Visum
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes
- Biometrisches Passfoto
Rechtsgrundlage(n)
EU-Verordnung zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige (Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13.06.2002)
EU-Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 (Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18.04.2008)
Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige vom 12. April 2011
Kosten
Hinweise für Köln
Für den eAT werden Gebühren in Höhe von maximal 110 Euro erhoben.
Wir weisen darauf hin, dass für eine Niederlassungserlaubnis und für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der Europäischen Union höhere Gebühren fällig werden (135 Euro bis 250 Euro Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte)
Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen