Mietspiegel
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Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Beschreibung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock veröffentlicht zur Zeit keinen eigenen Mietspiegel. Ein Mietspiegel für das Stadtgebiet wird jedoch zzt. erarbeitet. Bis zur Fertigstellung besteht die Möglichkeit, sich an anderen Mietspiegeln zu orientieren. Zur Ermittlung der örtlichen Vergleichsmieten empfiehlt die Stadtverwaltung analog eines Ratsbeschlusses vom 13.09.2005 eine Orientierung am Mietspiegel des Nordkreises Gütersloh. Der Nordkreis umfasst die Städte Borgholzhausen, Halle (Westf.), Versmold, Werther und die Gemeinde Steinhagen, die von ihrer Struktur mit Schloß Holte-Stukenbrock vergleichbar sind.
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Fachbereich Wirtschaft und Stadtentwicklung
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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