Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Beurkundungen durch das Jugendamt
Beim Jugendamt können folgende Beurkundungen kostenlos für Sie durchgeführt werden:
- Vaterschaftsanerkennungen für Kinder, deren Eltern bei Geburt nicht miteinander verheiratet waren (auch vorgeburtlich möglich)
- Zustimmung der Mutter, der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes zur Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmung des Ehemannes der Mutter zum Vaterschaftsanerkenntnis (gilt für ein Kind, das während einer bestehenden Ehe von einem anderen Mann abstammt)
- Mutterschaftsanerkenntnis (nur für einige Nationalitäten, z.B. Italien, erforderlich)
- Unterhaltsverpflichtungen bzw. -abänderungen
- Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge, sog. Gemeinsame Sorgeerklärung (auch vorgeburtlich möglich)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes oder Geburtsanzeige
- bei vorgeburtlichen Beurkundungen: den Mutterpass
- bei Unterhaltsverpflichtungen: Schreiben des Rechtsanwaltes oder Jugendamtes zu der zu beurkundenden Unterhaltsverpflichtung
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass und Nachweis des Aufenthaltsstatus
Die Notwendigkeit weiterer Unterlagen erfragen Sie bitte im Einzelfall direkt bei der Terminvergabe.
Formulare
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Voraussetzungen
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- Der Vater Ihres Kindes hat seine Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Bitte beachten Sie die folgenden Zuständigkeiten (Buchstabenverteilung: Nachname des Kindes):
Frau Jäger: Buchstaben A - J
Herr Trierscheid: Buchstaben K - N
Frau Wiesehahn: Buchstaben O - Z
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022
Stichwörter
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