Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Von der Abteilung Beistandschaften werden im Wesentlichen vier Bereiche der Jugendhilfe abgedeckt:
- Vertretung des Kindes im Vaterschaftsfeststellungsverfahren
- Vertretung des Kindes bei der Unterhaltsfestsetzung und -durchsetzung
- Beurkundung von Vaterschaftanerkennung und -zustimmung, Unterhaltsverpflichtungserklärungen und Sorgeerklärungen
(auch für andere Jugendämter) - Beratung von volljährigen (aber unter 21-jährigen) Kindern bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruches
Eine Beistandschaft kann von dem Elternteil beantragt werden, der die elterliche Sorge hat und bei dem das Kind lebt. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.
Die Beistandschaft endet mit schriftlicher Erklärung des Antragsstellers, mit Wegfall der Voraussetzungen oder mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.
Die Vertretung des Jugendamtes in den Verfahren ist kostenlos!
Auf Wunsch beraten wir Sie auch bei Ihnen zu Hause.
Weitere Informationen erhalten Sie unten im Downloadbereich.
Hier gelangen Sie zum Kontaktformular Beistandschaft und Beurkundung.
Zuständigkeiten
Mitarbeiter Funktion Telefon Zimmer Frau Keweloh-Figge Buchst. A - Bat 17 - 6238 156 Frau Heinlein Buchst. Bau - Bur 17 - 6234 154 Frau Gramm Buchst. Bus - Gam 17 - 6239 158 Frau Lüke Buchst. Gan - Hak 17 - 6236 164 Frau Haake Buchst. Hal - Kid 17 - 6242 161 Frau Neumann Buchst. Kie - Ln 17 - 6381 157 Frau Teiner Buchst. Lo - PkTitelumschreibungen 17 - 6243 162 Frau Schellok Buchst. Pl - Sd 17 - 6244 163 Frau Garske Buchst. Se - Vn 17 - 6231 155 Frau Mietrach Buchst. Vo - Z 17 - 6383 165
Öffnungszeiten:
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:30 UhrDienstag, Donnerstag und Freitag nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- für eine Beratung: keine Unterlagen notwendig
- für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag
Formulare
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Voraussetzungen
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- Der Vater Ihres Kindes hat seine Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022
Stichwörter
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