Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Bekommt eine nicht verheiratete Frau ein Kind, so bedarf die Vaterschaft immer einer besonderen Feststellung, auch wenn die Mutter mit dem Kind und dem Vater zusammenlebt.
Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann nur freiwillig erfolgen und muss in besonderer Form beurkundet werden. Von dieser Urkunde erhalten die Mutter, der Vater und das Kind jeweils eine beglaubigte Abschrift.
Ein Minderjähriger kann seine Vaterschaft nur selbst anerkennen, seine gesetzlichen Vertreter müssen aber zustimmen. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden.
Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes möglich. Die Vaterschaftsanerkennung kann kostenfrei beurkundet werden:
- beim Jugendamt
- beim Standesamt
- beim Amtsgericht
sowie kostenpflichtig:
- beim Notar
Ist Ihr Wohnort
- in der Stadt Rheda-Wiedenbrück, so ist das Jugendamt der Stadt Rheda-Wiedenbrück (www.rheda-wiedenbrueck.de),
- in der Stadt Verl, so ist das Jugendamt der Stadt Verl (www.verl.de) oder
- in der Stadt Gütersloh, so ist das Jugendamt der Stadt Gütersloh (www.guetersloh.de)
für Sie zuständig.
Beurkundungen sind auch am Wohnort des Vaters möglich. Lebt er im Ausland, kann die Beurkundung auch beim zuständigen deutschen Konsulat vorgenommen werden.
Wenn die Mutter eines Kindes Fragen zum Thema "Vaterschaftsfeststellung" hat, berät und unterstützt sie das Jugendamt kostenfrei. Auf ihren Wunsch unternimmt das Jugendamt darüber hinaus als Beistand alle notwendigen Schritte zur Feststellung der Vaterschaft.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
3.5.1: Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5241 85-0
Fax: +49 5241 85-2460
3.5.1: Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5241 85-0
Fax: +49 5241 85-2460
erforderliche Unterlagen
- für eine Beratung: keine Unterlagen notwendig
- für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
- Der Vater Ihres Kindes hat seine Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Hinweise für Gütersloh
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Hinweise für Gütersloh
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gütersloh
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh