Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
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Ansprechpartner
3.5.1: Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5241 85-0
Fax: +49 5241 85-2460
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Voraussetzungen
- Der Vater Ihres Kindes hat seine Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022