Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Rosendahl
Beratung und Unterstützung bei sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Jungen
Bei der Gemeinde Rosendahl gibt es für von sexualisierter Gewalt betroffene Mädchen und Jungen ab 14 Jahren Beratungs- und Unterstützungsangebote durch frauen e. V. (nur für Mädchen) und Zartbitter Münster e.V. (für Mädchen und Jungen).
Informationen über die Angebote der Jugendämter und freien Träger im Kreis Coesfeld können dem Flyer "Beratung und Unterstützung für von sexualisierter Gewalt betroffene Mädchen und Jungen" entnommen werden.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Mädchen und Jungen unter 14 Jahren, die von sexualisierter Gewalt betroffenen sind, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Gemeinde Rosendahl.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rosendahl
- für eine Beratung: keine Unterlagen notwendig
- für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag
Formulare
Hinweise für Rosendahl
Voraussetzungen
Hinweise für Rosendahl
- Der Vater Ihres Kindes hat seine Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rosendahl
Verfahrensablauf
Hinweise für Rosendahl
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rosendahl
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Rosendahl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022
Stichwörter
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