Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Das Jugendamt berät und unterstützt neben seinen primären Aufgaben Bürgerinnen und Bürger auch in den folgenden Bereichen:
- Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder des Jugendlichen
- Geltendmachung der Unterhaltsansprüche nicht verheirateter Kinder betreuender Mütter oder Väter nach § 1615 l Bürgerliches Gesetzbuch
- Abgabe einer Sorgerklärung
- Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen junger Volljähriger bis 21 Jahren
Wichtig: Die Beratung und Unterstützung des Jugendamts beinhaltet keine Vertretung im Prozess- bzw. Gerichtsverfahren.
Weitere Informationen zu den folgenden Themen stehen Ihnen als Informationsblätter auch zum Download zur Verfügung:
- Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder
- Gemeinsame Sorgeerklärung
- Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs
- Auskunftspflicht des Kindes zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs
Die Informationsblätter stehen im pdf-Format zur Verfügung. Zum Ansehen und/oder Ausdrucken muss auf Ihrem Rechner das Programm Adobe Reader installiert sein. Dieses Programm erhalten Sie kostenlos im Internet.
Beantragung, Verfahren
Bei einem Gespräch im Jugendamt können Sie sich eingehend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin bei einer der zuständigen SachbearbeiterInnen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eschweiler
- evtl. vorhandene Unterhaltstitel (Urkunden, Vergleiche, Beschlüsse über den Unterhalt)
- evtl. Nachweis über den Inhaber der elterlichen Sorge
- evtl. Geburtsurkunde des Kindes
Formulare
Hinweise für Eschweiler
Voraussetzungen
Hinweise für Eschweiler
- Der Vater Ihres Kindes hat seine Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eschweiler
Verfahrensablauf
Hinweise für Eschweiler
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eschweiler
Kosten
Hinweise für Eschweiler
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eschweiler
Weitere Informationen
Hinweise für Eschweiler
Der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Informationen zur Höhe des Unterhalts sind unter folgendem Link zu finden:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/
Zur Berechnung des Unterhalts gelten für Eschweiler die vom Oberlandesgericht Köln veröffentlichten Leitlinien, welche unter nachstehendem Link zu finden sind:
http://www.olg-koeln.nrw.de/infos/unterhaltsleitlinien/index.php
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Eschweiler