Beratung und Unterstützung zu Unterhalt und zur Vaterschaftsfeststellung
Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Dinslaken
Beratung zu Unterhalt und Vaterschaftsfeststellung
Als alleinsorgender oder sorgeberechtigter Elternteil können Sie beim Jugendamt Beratung und Unterstützung erhalten zu Fragen
- in Unterhaltsangelegenheiten
- bei Feststellung der Vaterschaft zu Ihrem Kind
- bei Bestimmung der sorgeberechtigten Personen
Beratung für Mütter
Außerdem werden Sie beraten und unterstützt, wenn Sie als betreuender Elternteil einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen Elternteil haben (als Mutter grundsätzlich ab 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt).
Falls Sie wegen der Schwangerschaft oder Betreuuung des Kindes keine Tätigkeit ausüben können, kann sich der Anspruch bis zu 3 Jahren nach der Geburt des Kindes ausdehnen.
Beratung für Väter
Wenn Sie als Vater der betreuende Elternteil sind, können Sie einen Unterhaltsanspruch haben. Sie werden beraten und unterstützt, wenn Sie wegen der Betreuung des Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können (vom Betreuungsbeginn bis ebenfalls 3 Jahre nach der Geburt des Kindes).
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- für eine Beratung: keine Unterlagen notwendig
- für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag
Formulare
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Voraussetzungen
- Der Vater Ihres Kindes hat seine Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dinslaken
Kosten
Hinweise für Dinslaken
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dinslaken
Weitere Informationen
Hinweise für Dinslaken
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022