Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Wenn Sie nicht mit dem Kindesvater verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft beim Jugendamt / Beistandschaft anerkennen. Die Vaterschaft für ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist nur rechtswirksam, wenn sie in Form einer Beurkundung anerkannt oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung festgestellt wird. Die Anerkennung bedarf der Vorsprache beider Elternteile.
Ebenfalls können Sie, wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, die gemeinsame elterliche Sorge erklären. Erforderlich ist die Abgabe der Erklärung durch beide Elternteile. Sie können die Beurkundung nach Terminabsprache vornehmen lassen.
Wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung erfahren und die Unterhaltspflicht beurkunden lassen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Personalausweis bzw. Pass, Geburtsurkunde des Kindes
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
- Der Vater Ihres Kindes hat seine Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Verfahrensablauf
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022
Stichwörter
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