Vaterschaftsfeststellung Beratung und UnterstützungOnline erledigen

    Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten

    Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heiligenhaus

    Vaterschaftsanerkennung:

    Sie sind/werden Vater und möchten dies erklären bzw. das Kind anerkennen.

    Mutterschaftsanerkennung:

    Eine Urkundsperson beim Jugendamt ist befugt, die Erklärung, durch die die Mutterschaft anerkannt wird, aufzunehmen sowie die etwa erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters der Mutter zu beurkunden (§ 44 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes).

    Beide Beurkundungen können auch im Standesamt erfolgen.

    Urkunde Kindesunterhalt:

    Eine Urkundsperson beim Jugendamt ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings oder seines gesetzlichen Rechtsnachfolgers zu beurkunden, sofern der Abkömmling zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Verpflichtung zur Erfüllung von Ansprüchen auf Unterhalt (§ 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs), auch des gesetzlichen Rechtsnachfolgers, zu beurkunden.

    Die Urkundsperson soll eine Beurkundung nicht vornehmen, wenn ihr in der betreffenden Angelegenheit die Vertretung eines Beteiligten (Beistandschaft) obliegt.

    Sorgeerklärung:

    Wenn die Eltern des Kindes bei der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, hat die Mutter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht.
    Wenn beide Elternteile die elterliche Sorge zukünftig gemeinsam ausüben wollen, kann dies durch eine entsprechende Urkunde festgelegt werden. Dies kann auch bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.
    Die Urkundsperson ist befugt, die Sorgeerklärung, durch die Mutter und Vater die gemeinsame Sorge ausüben möchten, zu beurkunden. Wenn die Eltern des Kindes nach dessen Geburt heiraten, wird automatisch ab Tag der Eheschließung ein gemeinsames Sorgerecht ausgeübt. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f92b484cae2c354b7487dc6a464fe6aa

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    IV.1.2 Verwaltung Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    IV.1.2 Verwaltung Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heiligenhaus

    • Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass) aller Beteiligten
    • Geburtsurkunde des Kindes/Auszug aus dem Geburtenregister
    • Mutterpass (bei Beurkundung vor der Geburt des Kindes)
    • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung bei Sorgeerklärung und Kindesunterhalt

    Formulare

    Hinweise für Heiligenhaus

    Voraussetzungen

    • Der Vater Ihres Kindes hat seine Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heiligenhaus

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heiligenhaus

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heiligenhaus

    Kosten

    Hinweise für Heiligenhaus

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heiligenhaus

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Bei Notaren können Gebühren anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de