Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
Vaterschaftsanerkennung:
Sie sind/werden Vater und möchten dies erklären bzw. das Kind anerkennen.
Mutterschaftsanerkennung:
Eine Urkundsperson beim Jugendamt ist befugt, die Erklärung, durch die die Mutterschaft anerkannt wird, aufzunehmen sowie die etwa erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters der Mutter zu beurkunden (§ 44 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes).
Beide Beurkundungen können auch im Standesamt erfolgen.
Urkunde Kindesunterhalt:
Eine Urkundsperson beim Jugendamt ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings oder seines gesetzlichen Rechtsnachfolgers zu beurkunden, sofern der Abkömmling zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Verpflichtung zur Erfüllung von Ansprüchen auf Unterhalt (§ 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs), auch des gesetzlichen Rechtsnachfolgers, zu beurkunden.
Die Urkundsperson soll eine Beurkundung nicht vornehmen, wenn ihr in der betreffenden Angelegenheit die Vertretung eines Beteiligten (Beistandschaft) obliegt.
Sorgeerklärung:
Wenn die Eltern des Kindes bei der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, hat die Mutter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht.
Wenn beide Elternteile die elterliche Sorge zukünftig gemeinsam ausüben wollen, kann dies durch eine entsprechende Urkunde festgelegt werden. Dies kann auch bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Die Urkundsperson ist befugt, die Sorgeerklärung, durch die Mutter und Vater die gemeinsame Sorge ausüben möchten, zu beurkunden. Wenn die Eltern des Kindes nach dessen Geburt heiraten, wird automatisch ab Tag der Eheschließung ein gemeinsames Sorgerecht ausgeübt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heiligenhaus
- Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass) aller Beteiligten
- Geburtsurkunde des Kindes/Auszug aus dem Geburtenregister
- Mutterpass (bei Beurkundung vor der Geburt des Kindes)
- Nachweis der Vaterschaftsanerkennung bei Sorgeerklärung und Kindesunterhalt
Formulare
Hinweise für Heiligenhaus
Voraussetzungen
- Der Vater Ihres Kindes hat seine Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Bei Notaren können Gebühren anfallen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022
Stichwörter
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