Gaststättengewerbe Gestattung

    Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen

    Hinweise für Lippstadt

    Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).

    Beschreibung

    Hinweise für Lippstadt

    Sie möchten eine Schank- und Speisewirtschaft eröffnen? Dafür benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Das gilt unabhängig davon, ob Sie als natürliche Person oder juristische Person tätig werden und ob dies gewerblich oder gemeinnützig geschieht.Nach dem Gesetz betreibt jemand ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes und benötigt eine Erlaubnis, wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft). Dies gilt auch im Zusammenhang mit der zusätzlichen Ausgabe von speisen bzw. dem Betrieb einer Speisewirtschaft. Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer im Gaststättengewerbe alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen verabreicht.Es empfiehlt sich, vor Antragsstellung ein Informationsgespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu führen. Voraussetzung für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis - die immer objekt- und personenbezogen erteilt wird - ist, dass die Objekteignung (Baurecht) und Ihre persönliche Zuverlässigkeit (Gaststättenrecht) nachgewiesen sind. Es ist daher sinnvoll sich, vor dem Erwerb, Anmietung oder Anpachtung von Räumlichkeiten die Objekteignung bestätigen zu lassen.Bitte beachten Sie die Hinweise zum Rauchverbot in Gaststätten.

    Online-Dienste

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    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 27.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Klusetor 19

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2022

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    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

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    Hausanschrift

    Klusetor 19

    59555 Lippstadt

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    Technisch geändert am 18.03.2022

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    Stadt Lippstadt

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    59555 Lippstadt

    Kontakt

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    Technisch geändert am 23.02.2024

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    Deutsch

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    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

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    Klusetor 19

    59555 Lippstadt

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    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippstadt

    Bitte reichen Sie die Unterlagen erst nach einem Informationsgespräch ein!Unterlagen zum Objekt (Lageplan, Grundrisszeichnung und Schnittzeichnung in zweifacher Ausfertigung)Führungszeugnis und Auszug aus dem GewerbezentralregisterUnbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Auskunft in Steuersachen)Auszug aus der SchuldnerkarteiUnterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK)Erklärung des Hauseigentümers (Pachtvertrag)Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister bzw. Vereinsregister Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen nötig sein. Sprechen Sie dafür mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

    Formulare

    Hinweise für Lippstadt

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippstadt

    Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie  

    • persönlich zuverlässig sein,  
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis für Behörden)  
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister  
    • Ihre fachliche Eignung nachweisen 
    • Unterrichtung gemäß § 4 Abs.1 Satz 1 Nr.4 GastG durch eine Industrie- und Handelskammer über die Grundzüge der Vorschriften des Lebensmittelrechts oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage 3 

    Das Vorliegen der räumlichen Anforderungen an den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Besuchern und Beschäftigten nachweisen. Die Gestattung kann gegebenenfalls mit Auflagen verknüpft werden, um diese Voraussetzung sicherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippstadt

    § 12 Gaststättengesetz (GastG) 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippstadt

    Der Antrag auf die Gestattung muss bei der zuständigen Stelle erfolgen. Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen beifügen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.

    Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.

    Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.

    Fristen

    Hinweise für Lippstadt

    Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.

    Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.

    Kosten

    Hinweise für Lippstadt

    Die Verwaltungsgebühr richtet sich in Einzelfall nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt in der Regel 400 bis 1.200 Euro.Wichtiger Hinweis: Eine Auftragsbearbeitung erfolgt erst nach Zahlung eines Vorschusses, der im Einzelfall festgelegt wird.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippstadt

    • Betreiben Sie ein Gaststättengewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis (Gestattung), begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrig handeln Sie auch, wenn Sie beim Betrieb der Gaststätte über das Gestattete hinausgehen.
    • Im Rahmen der Gestattung können jederzeit Auflagen erteilt werden, die von Ihnen umzusetzen sind.
    • Wird eine Auflage nicht befolgt, kann ohne Weiteres ein Widerruf der Gestattung erfolgen. Kommen Sie einer Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, begehen Sie ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippstadt

    Gewerbeanmeldung nach § 14 oder § 55 c Gewerbeordnung mit EmpfangsbestätigungGewerbeummeldung nach § 14 oder § 55 c Gewerbeordnung mit EmpfangsbestätigungGewerbeabmeldung nach § 14 oder § 55 c Gewerbeordnung mit EmpfangsbestätigungGewerbemeldung - Beiblatt zur Gewerbemeldung für die Angabe von weiteren gesetzlich vertretungsberechtigten Personen und Gesellschaftern 1-fach Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Gebiete der Stadt Lippstadt

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de