Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).
Beschreibung
Hinweise für Ense
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht oder Gäste beherbergt. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein.
Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald Alkohol ausgeschenkt wird. Der Betreiber benötigt dann eine Gaststättenerlaubnis, dabei handelt es sich um eine Gaststättenkonzession.
Die Gaststättenkonzession ist eine Personalkonzession und daher von den persönlichen Voraussetzungen abhängig. Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragsteller die Voraussetzung der persönlichen Zuverlässigkeit erfüllen. Ferner müssen die Räumlichkeiten für den geplanten Betrieb geeignet sein.
Die Gaststättenerlaubnis kann im Serviceportal Ense Online beantragt werden.
Wenn Sie im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen befristeten Anlass (z.B. Kantine anlässlich einer Großbaustelle) einen erlaubnisbedürftigen Gastronomiebetrieb mit Alkoholausschank betreiben möchten, können Sie unter erleichterten Voraussetzungen eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung) beantragen. Die Gestattung erfolgt auf Widerruf.
Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn Sie eine Reisegewerbekarte besitzen. Andersherum benötigen Sie keine Reisegewerbekarte für eine bestimmte Veranstaltung, wenn Sie hierfür bereits eine Gestattung haben (§ 55a Abs. 1 Nr.7 GewO).
Sollten Sie mit ihrem Gastronomiebetrieb regelmäßig an einer bestimmten wiederkehrenden Veranstaltung teilnehmen wollen (z.B. an einem jährlich stattfindenden Volksfest), gibt es grundsätzlich eine Alternative zur wiederholten Beantragung einer Gestattung. Sofern sich weder an den räumlichen Gegebenheiten noch an der Betriebsart Ihres Geschäfts etwas ändert, kommt eine Dauererlaubnis in Betracht. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis besagt allerdings nichts über die Vergabe eines Standplatzes auf der jeweiligen Veranstaltung.
Da eine Gestattung nur für die Zeit einer bestimmten Veranstaltung, also für einen begrenzten Zeitraum, erteilt wird, ist sie an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft als die Erteilung einer dauerhaften Gaststättenerlaubnis.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ense
-
Führungszeugnis (zu beantragen beim Hauptwohnsitzmeldeamt)
-
Auskunft aus dem Gewerberegister (zu beantragen beim Hauptwohnsitzmeldeamt)
-
Finanzielle Unbedenklichkeitsbescheinigung (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt)
-
Unterrichtungsnachweis der IHK
-
Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Nr. Infektionsschutzgesetz (zu beantragen beim Gesundheitsamt der Kreisverwaltung)
-
Miet-/Pachtvertrag
- Bauzeichnungen einschl. Größenberechnung der Räume
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel, wenn der Antragssteller Ausländer und nicht Angehöriger eines EU- oder EWR-Landes ist.
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung ein.
- Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG
Bei wiederholter Antragstellung ist die Vorlage einer Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK) erforderlich.
- Führungszeugnis nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist. Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde; Belegart 0). Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, sie wird direkt der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde übersandt.
Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein. Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
- Gewerbezentralregisterauszug natürliche Person. Nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9).
Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, sie wird direkt der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde übersandt. Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein. Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
- Gewerbezentralregisterauszug juristische Person
Nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
Die Auskunft ist bei der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde zu beantragen. Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
- Benennung der zeitlich befristeten Veranstaltung/des zeitlich befristeten Anlasses mit Angaben zur genutzten Fläche (Lageplan, Grundriss der Schankfläche).
Formulare
Hinweise für Ense
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Ense
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie
- persönlich zuverlässig sein,
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis für Behörden)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Ihre fachliche Eignung nachweisen
- Unterrichtung gemäß § 4 Abs.1 Satz 1 Nr.4 GastG durch eine Industrie- und Handelskammer über die Grundzüge der Vorschriften des Lebensmittelrechts oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage 3
Das Vorliegen der räumlichen Anforderungen an den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Besuchern und Beschäftigten nachweisen. Die Gestattung kann gegebenenfalls mit Auflagen verknüpft werden, um diese Voraussetzung sicherzustellen.
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie
- persönlich zuverlässig sein,
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis für Behörden)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Ihre fachliche Eignung nachweisen
- Unterrichtung gemäß § 4 Abs.1 Satz 1 Nr.4 GastG durch eine Industrie- und Handelskammer über die Grundzüge der Vorschriften des Lebensmittelrechts oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage 3
Das Vorliegen der räumlichen Anforderungen an den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Besuchern und Beschäftigten nachweisen. Die Gestattung kann gegebenenfalls mit Auflagen verknüpft werden, um diese Voraussetzung sicherzustellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Ense
Der Antrag auf die Gestattung muss bei der zuständigen Stelle erfolgen. Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen beifügen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.
Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.
Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.
Der Antrag auf die Gestattung muss bei der zuständigen Stelle erfolgen. Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen beifügen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.
Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.
Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.
Fristen
Hinweise für Ense
Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.
Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.
Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.
Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.
Kosten
Hinweise für Ense
Bei Erteilung einer Gaststättenkonzession fällt eine Verwaltungsgebühr an, die zwischen 100,00 Euro und 1.200,00 Euro betragen kann. Die tatsächliche Gebühr errechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ense
- Betreiben Sie ein Gaststättengewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis (Gestattung), begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrig handeln Sie auch, wenn Sie beim Betrieb der Gaststätte über das Gestattete hinausgehen.
- Im Rahmen der Gestattung können jederzeit Auflagen erteilt werden, die von Ihnen umzusetzen sind.
- Wird eine Auflage nicht befolgt, kann ohne Weiteres ein Widerruf der Gestattung erfolgen. Kommen Sie einer Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, begehen Sie ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.
- Betreiben Sie ein Gaststättengewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis (Gestattung), begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrig handeln Sie auch, wenn Sie beim Betrieb der Gaststätte über das Gestattete hinausgehen.
- Im Rahmen der Gestattung können jederzeit Auflagen erteilt werden, die von Ihnen umzusetzen sind.
- Wird eine Auflage nicht befolgt, kann ohne Weiteres ein Widerruf der Gestattung erfolgen. Kommen Sie einer Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, begehen Sie ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.
Weitere Informationen
Hinweise für Ense
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024
Stichwörter
Hinweise für Ense