Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes (GastG)
Sollen im Gaststättengewerbe auch alkoholische Getränke verabreicht werden, ist eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) der Stadt Espelkamp erforderlich.
Diese Genehmigung wird personen- und raumbezogen erteilt. Aus diesem Grund wird auch dann eine neue auf die eigene Person lautende Gaststättenerlaubnis benötigt, wenn eine bereits bestehende Gaststätte von jemand anderem übernommen werden soll.
Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsform (z. B. Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Tanzcafe etc.) und für die dem Betrieb dienenden Räume erteilt. Daher ist für jede räumliche Erweiterung und jede Änderung der Betriebsform eines bereits bestehenden Gaststättenbetriebes eine zusätzliche Erlaubnis im Hinblick auf die jeweiligen Änderungen einzuholen.
Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und bei Handelsgesellschaften bedarf jeder geschäftsführende Gesellschafter einer Erlaubnis. Soll eine erlaubnispflichtige Gaststätte durch einen Stellvertreter betrieben werden, wird eine Stellvertretererlaubnis benötigt.
Vorläufige Erlaubnis nach § 11 des Gaststättengesetzes (GastG)
Wird eine erlaubnispflichtige Gaststätte von einer anderen Person übernommen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der endgültigen Erlaubnis vorläufig (bis zu drei Monaten) gestattet werden. Die vorläufige Erlaubnis muss zusätzlich beantragt werden.
Gestattung nach § 12 des Gaststättengesetzes (GastG)
Voraussetzung für die Erteilung der Gestattung ist neben der Geeignetheit der Betriebsräume auch die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
Stellvertretungserlaubnis nach § 9 des Gaststättengesetzes (GastG)
Für einen Betrieb Ihres erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis.
Anzeige zur Weiterführung des Gewerbes nach § 10 des Gaststättengesetzes (GastG)
Ihr(e) Ehe- oder Lebenspartner(in) ist verstorben und verfügte vor dem Tod über eine bestandskräftige Gaststättenerlaubnis?
Sofern Ihre(e) Ehe- oder Lebenspartner(in) verstorben ist und vor dem Tod über eine bestandskräftige Gaststättenerlaubnis verfügte, können Sie ebenso wie minderjährige Erben, Nachlassverwalter oder -pfleger sowie Testamentsvollstrecker die Gaststätte ohne Beantragung einer auf Sie lautenden Erlaubnis weiterführen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
Die für eine vorläufige oder endgültige Erlaubnis vorzulegenden Unterlagen können je nach Fallkonstellation individuell und umfangreich sein. Eine Orienterung bietet Ihnen das Merkblatt zu den benötigten Unterlagen und Nachweisen, das Sie in der Rubrik "Downloads" finden.
Bei Rückfragen oder in Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte das zuständige Sachgebiet Sicherheit und Ordnung.
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie
- persönlich zuverlässig sein,
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis für Behörden)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Ihre fachliche Eignung nachweisen
- Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr.4 GastG durch eine Industrie- und Handelskammer über die Grundzüge der Vorschriften des Lebensmittelrechts oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage 3
Das Vorliegen der räumlichen Anforderungen an den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Besuchern und Beschäftigten nachweisen. Die Gestattung kann gegebenenfalls mit Auflagen verknüpft werden, um diese Voraussetzung sicherzustellen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
- Gaststättengesetz (GastG)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf die Gestattung muss bei der zuständigen Stelle erfolgen. Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen beifügen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.
Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.
Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.
Fristen
Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.
Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.
Kosten
Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Espelkamp
Folgende Anträge können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online stellen:
- Gaststättengewerbe - Ausschank Erlaubnis
- Gaststättengewerbe - Erlaubnis
- Gaststättengewerbe - Erlaubnis, vorläufig
- Gaststättengewerbe - Gestattung
- Gaststättengewerbe - Erteilung Stellvertretererlaubnis
- Gaststättengewerbe - Erteilung Stellvertretererlaubnis, befristet
- Gaststättengewerbe - Anzeige der Weiterführung nach dem Tode des Erlaubnisinhaber
Weitere Informationen
Hinweise für Espelkamp
Online-Antragstellung
Eine Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes (GastG) können Sie mit dem zur Verfügung gestellten Onlineformular direkt bei der Stadt Espelkamp beantragen. Hierfür stehen alternativ auch Antragsunterlagen zum Download bereit.
Links für die folgenden Anträge und weitere Informationen finden Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW:
Gestattung nach § 12 des Gaststättengesetzes (GastG) Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes (GastG) Stellvertretungserlaubnis nach § 9 des Gaststättengesetzes (GastG) Anzeige zur Weiterführung des Gewerbes nach § 10 des Gaststättengesetzes (GastG)Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024
Stichwörter
Hinweise für Espelkamp