Gaststättengewerbe Gestattung

    Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen

    Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    Grundsätzlich gilt:

    Sobald Sie alkoholische Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Im Genehmigungsverfahren wird regelmäßig auch eine Stellungnahme der Bauaufsicht angefordert. Für bestimmte Maßnahmen benötigen Sie von dort ebenfalls eine Erlaubnis. War der Betrieb vielleicht vorher ein Ladenlokal und soll jetzt als Gaststätte betrieben werden, benötigen Sie eine Genehmigung für die Nutzungsänderung.
    Es empfiehlt sich, die baurechtlichen Fragen im Vorfeld zu klären.
    Bei einer änderungsfreien Übernahme besteht für Sie die Möglichkeit, eine vorläufige Erlaubnis zu beantragen.

    Diese können Sie erhalten, wenn der Antrag, das Führungszeugnis, der Auszug aus dem Gewerbezentralregister, die aktuelle Auskunft in Steuersachen (zust. Finanzamt Antragsteller) und der Pachtvertrag vorliegt. Die bisherige Gaststätte darf jedoch nicht länger als 1 Jahr geschlossen sein.

     

    Sollten Sie gewerblich, d. h. gegen Entgelt mit Gewinnaufschlag oder aber unentgeltlich i. V. m. einem anderen Gewerbe, alkoholische Getränke anlässlich von Straßenfesten, Umzügen, Märkten und ähnlichen Aktionen an Dritte abgeben, benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (Gestattung).

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Lemgo

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    32657 Lemgo

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lemgo

    Für eine Vollkonzession sind vom Antragsteller folgende Unterlagen beizubringen:

    • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
    • aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbeamt des Wohnortes)
    • aktuelle Auskunft in Steuersachen (zust. Finanzamt für den Antragsteller)
    • Unterrichtungsnachweis: diese Unterrichtung wird in der Industrie- und Handelskammer, Leonardo-da-Vinci-Weg 2, Tel: 05231 76010 durchgeführt. Der Antragsteller muss sich mit der IHK wegen eines Termins selbst in Verbindung setzen. Nähere Informationen erhalten Sie hier: https://wis.ihk.de/ihk/detmold.html
    • Gesundheitszeugnis für alle Personen, die Speisen und Getränke zubereiten (zust. Gesundheitsamt der Personen)
    • Lage- und Grundrissplan des Betriebes (Grundrisszeichnungen der Konzessionsräume und aller Nebenräume, Lagerräume etc.) in 3-facher Ausfertigung
    • Beschreibung der Räume (siehe Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach §2 des Gaststättengesetzes [993 KB])
    • Kopie des Pachtvertrages
    • Verzichtserklärung des jetzigen Erlaubnisinhabers (nur bei Übernahme des Betriebes)

    Sollte der Betrieb durch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben werden, so wird die juristische Person selbst Erlaubnisinhaber und Gewerbetreibender. In diesem Fall sind von der GmbH folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Gewerbezentralregisterauszug (zust. Einwohnermeldeamt des Firmensitzes)
    • aktuelle Auskunft in Steuersachen (zust. Finanzamt des Firmensitzes)
    • Handelsregisterauszug

    Für jeden Geschäftsführer werden die oben genannten Unterlagen benötigt.

    Ist für die Führung des Betriebes ein Betriebsleiter vorgesehen, der nicht Geschäftsführer ist, so hat die GmbH für diesen zusätzlich eine Stellvertretererlaubnis gemäß § 9 Gaststättengesetz zu beantragen. Auch hierbei werden die o.a. Unterlagen für den Stellvertreter benötigt.

    Sollte der Betrieb in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrieben werden, werden die genannten Unterlagen für jeden Gesellschafter benötigt, da für jede Person eine gesonderte Erlaubnis erteilt wird.

     

    Für die vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) kann der Antrag formlos gestellt werden.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie

    • persönlich zuverlässig sein,
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis für Behörden)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Ihre fachliche Eignung nachweisen
    • Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr.4 GastG durch eine Industrie- und Handelskammer über die Grundzüge der Vorschriften des Lebensmittelrechts oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage 3

    Das Vorliegen der räumlichen Anforderungen an den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Besuchern und Beschäftigten nachweisen. Die Gestattung kann gegebenenfalls mit Auflagen verknüpft werden, um diese Voraussetzung sicherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lemgo

    Erlaubnis  

    vorläufige Erlaubnis

    Anzeige der Gewerbetätigkeit 

    Gestattung 

     

    Gebühren 

    § 14 Abs. 1 Satz 1 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NW) in der z.Z. geltenden Fassung 
    § 9 Abs. 1 Satz 1 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NW) in der z.Z. geltenden Fassung

    i.V.m. Tarifstelle 12.14.6 Allgemeine
                           Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lemgo

    Gem. § 4 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) können vom Antragssteller zusätzliche Angaben und Unterlagen verlangt werden, wenn sie für die Bearbeitung und Beurteilung des Antrages von Bedeutung sein können.
    Mit dem Beginn der gewerblichen Tätigkeiten ist das Gewerbe gem. § 14 Gewerbeordnung anzuzeigen.
    Da die Prüfung der Unterlagen und die Erteilung der Erlaubnis einen gewissen Vorlauf erfordern, empfiehlt es sich daher frühzeitig (mindestens einen Monat vor der geplanten Eröffnung) den Gaststättenantrag zu stellen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis möglich. Für diese fallen weitere Gebühren an.

    Fristen

    Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.

    Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Betreiben Sie ein Gaststättengewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis (Gestattung), begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrig handeln Sie auch, wenn Sie beim Betrieb der Gaststätte über das Gestattete hinausgehen.
    • Im Rahmen der Gestattung können jederzeit Auflagen erteilt werden, die von Ihnen umzusetzen sind.
    • Wird eine Auflage nicht befolgt, kann ohne Weiteres ein Widerruf der Gestattung erfolgen. Kommen Sie einer Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, begehen Sie ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lemgo

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de