Gaststättengewerbe
Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).
Beschreibung
Hinweise für Verl
Wer eine Gaststätte betreiben möchte, in der alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort ausgegeben werden, benötigt dazu eine Gaststättenerlaubnis. Eine Übersicht aller Unterlagen, die für die Beantragung dieser Erlaubnis erforderlich sind, haben wir Ihnen unten auf dieser Seite zusammengestellt.
Für den Verkauf von alkoholischen Getränken aus besonderem Anlass, zum Beispiel bei Sportveranstaltungen, Zeltfeiern und Ausstellungen oder bei einem Tag der offenen Tür, wird eine sogenannte Gestattung benötigt. Für die Erteilung einer solchen vorübergehenden Erlaubnis genügt in der Regel ein schriftlicher Antrag. Wichtig: Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zu stellen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für eine Gaststättenerlaubnis werden benötigt:
schriftlicher Antrag (bei Ihrem Ansprechpartner erhältlich)
Polizeiliches Führungszeugnis für den Antragsteller und dessen Ehepartner (bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen)
Gewerbezentralregisterauszug für den Antragsteller und dessen Ehepartner (bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen)
Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
Bauzeichnungen, Lageplan
Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (durch das Gesundheitsamt)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
bei angemieteten Betriebsräumen: Miet- bzw. Pachtvertrag
bei Übernahme eines Betriebes: Verzichtserklärung des Vorgängers
Für die Erteilung einer Gestattung ist in der Regel lediglich ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Formulare
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Voraussetzungen
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie
- persönlich zuverlässig sein,
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis für Behörden)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Ihre fachliche Eignung nachweisen
- Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr.4 GastG durch eine Industrie- und Handelskammer über die Grundzüge der Vorschriften des Lebensmittelrechts oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage 3
Das Vorliegen der räumlichen Anforderungen an den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Besuchern und Beschäftigten nachweisen. Die Gestattung kann gegebenenfalls mit Auflagen verknüpft werden, um diese Voraussetzung sicherzustellen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Der Antrag auf die Gestattung muss bei der zuständigen Stelle erfolgen. Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen beifügen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.
Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.
Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.
Fristen
Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.
Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.
Kosten
Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes.
Hinweise (Besonderheiten)
- Betreiben Sie ein Gaststättengewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis (Gestattung), begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrig handeln Sie auch, wenn Sie beim Betrieb der Gaststätte über das Gestattete hinausgehen.
- Im Rahmen der Gestattung können jederzeit Auflagen erteilt werden, die von Ihnen umzusetzen sind.
- Wird eine Auflage nicht befolgt, kann ohne Weiteres ein Widerruf der Gestattung erfolgen. Kommen Sie einer Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, begehen Sie ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024
Stichwörter
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