Gaststättengewerbe Gestattung

    Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen

    Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Ausschank von Getränken und/oder zur Abgabe von Speisen aus besonderem Anlass bzw. die Ausnahme vom Erfordernis der Reisegewerbekarte wird benötigt, um z. B. bei einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest, Geschäftsjubiläum oder einer Geschäftseröffnung Speisen und Getränke abgeben zu dürfen bzw. Waren feilzubieten.

    Bitte prüfen Sie vorher, ob eine Anzeige der Veranstaltung bei der Zentralen Veranstaltungskoordination und den Bezirksämtern erforderlich ist. Dies ist in der Regel bei Veranstaltungen außerhalb von genehmigten Versammlungsstätten der Fall.

    Inhaberinnen bzw. Inhaber von Reisegewerbekarten, die als Tätigkeit das Feilbieten von alkoholischen Getränken beinhalten, benötigen keine gesonderte Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Geschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, Gewerbe Abteilung Gewerberechtliche Verfahren Erlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8409

    E-Mail: gewerbe-erlaubnis@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bielefeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Heepen Team Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3438

    E-Mail: bezirksamt.heepen@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Senne

    Adresse

    Hausanschrift

    Windelsbleicher Straße 242

    33659 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5577

    E-Mail: bezirksamt.senne@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Jöllenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3453

    E-Mail: bezirksamt.joellenbeck@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Sennestadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindemann-Platz 3

    33689 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5651

    E-Mail: bezirksamt.sennestadt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Brackwede Team Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5214

    E-Mail: bezirksamt.brackwede@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • Maßstabsgerechter Lageplan (1:500 oder 1:1000) mit eingezeichneten Ständen, Fluchtwegen, Tischen etc.
      • Der onlineKartendienst der Stadt Bielefeld bietet die Möglichkeit, Ausschnitte als PDF- oder PNG-Datei maßstabsgerecht zu generieren.
    • Gegebenenfalls eine Liste der Standbetreiberinnen und Standbetreiber (Name, Anschrift, Ansprechpersonen, Benennung der Angebote, z. B. Burger, alkoholische Getränke)
      • Sofern die Standbetreiberinnen bzw. Standbetreiber im Besitz einer Reisegewerbekarte sind, reichen Sie bitte von den Reisegerwerbekarten eine Kopie ein.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    • Siehe Antragsunterlagen
    • Vorliegen eines besonderen Anlasses, wie z. B. ein Jubiläum, Sportwerbewoche, Geschäftseröffnung, Sommerfest, etc. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    • § 12 Gaststättengesetz (GastG)
    • § 55 a Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Den Antrag können Sie

    • online oder
    • persönlich stellen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    Die Dauer der Erlaubnis/Ausnahme ist begrenzt. In der Regel nicht länger als 4 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Die Antragstellung sollte mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bei kurzfristigen Anträgen kann eine abschließende Bearbeitung nicht garantiert werden.

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Betreiben Sie ein Gaststättengewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis (Gestattung), begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrig handeln Sie auch, wenn Sie beim Betrieb der Gaststätte über das Gestattete hinausgehen.
    • Im Rahmen der Gestattung können jederzeit Auflagen erteilt werden, die von Ihnen umzusetzen sind.
    • Wird eine Auflage nicht befolgt, kann ohne Weiteres ein Widerruf der Gestattung erfolgen. Kommen Sie einer Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, begehen Sie ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de