Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).
Beschreibung
Hinweise für Senden
Wer außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten (an Sonn- und Feiertagen) Messen, Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen organisiert, benötigt eine behördliche Genehmigung.
Die Genehmigung in Form einer "Marktfestsetzung" kann für Spezial- oder Jahrmärkte (§ 68 Gewerbeordnung) beim Gewerbeamt beantragt werden.
Die Genehmigung ist mit besonderen Marktprivilegien verbunden, wie z. B. die Befreiung vom Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmer*innen nach dem Sonn- und Feiertagsrecht oder die Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht.
Der Veranstalter ist im Gegenzug verpflichtet, den Markt auch durchzuführen.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Festsetzung von Spezial- oder Jahrmärkten:
- Die Teilnehmer müssen überwiegend Gewerbetreibende sein (mindestens 12 gewerbliche Anbieter)
- Die persönliche Zuverlässigkeit des Antragsstellers muss gegeben sein
- Markt ist zeitlich begrenzt
- Markt findet in größeren Abständen (jährlich, monatlich) wiederkehrend statt
- Spezialmarkt: Feilbieten bestimmter Waren, z. B. Töpferwaren, Antiquitäten, Münzen, Briefmarken etc.
- Jahrmarkt : Feilbieten von Waren aller Art (z. B. Weihnachtsmärkte, Flohmärkte etc.)
Messen oder Ausstellungen (z. B. sog. Gewerbefeste, Hochzeitsmessen etc.) müssen beim Kreis Coesfeld beantragt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Senden
- Antrag
- Angaben zu Waren, Ort, Dauer und Öffnungszeiten
- Aussteller- und Anbieterverzeichnis
- Lageplan inkl. Parkplatzkonzeption
- Plan über Standaufbauten
Führungszeugnis für Behörden
- Gewerbezentralregisterauszug
- Gewerbeanmeldung des Veranstalters
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnsitzes /Betriebssitzes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnsitzes / Betriebssitzes
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie
- persönlich zuverlässig sein,
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis für Behörden)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Ihre fachliche Eignung nachweisen
- Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr.4 GastG durch eine Industrie- und Handelskammer über die Grundzüge der Vorschriften des Lebensmittelrechts oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage 3
Das Vorliegen der räumlichen Anforderungen an den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Besuchern und Beschäftigten nachweisen. Die Gestattung kann gegebenenfalls mit Auflagen verknüpft werden, um diese Voraussetzung sicherzustellen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Senden
Verfahrensablauf
Der Antrag auf die Gestattung muss bei der zuständigen Stelle erfolgen. Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen beifügen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.
Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.
Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.
Fristen
Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.
Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.
Kosten
Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes.
Hinweise (Besonderheiten)
- Betreiben Sie ein Gaststättengewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis (Gestattung), begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrig handeln Sie auch, wenn Sie beim Betrieb der Gaststätte über das Gestattete hinausgehen.
- Im Rahmen der Gestattung können jederzeit Auflagen erteilt werden, die von Ihnen umzusetzen sind.
- Wird eine Auflage nicht befolgt, kann ohne Weiteres ein Widerruf der Gestattung erfolgen. Kommen Sie einer Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, begehen Sie ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024
Stichwörter
Hinweise für Senden