Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Wenn Sie in Ihrem Gewerbebetrieb alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenken möchten, benötigen Sie hierzu eine Gaststättenerlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (GastG). Eine Gaststättenerlaubnis wird immer für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Schankbetrieb, Diskothek, Speisewirtschaft etc.) und für bestimmte Räumlichkeiten erteilt und ist personengebunden.
Erlaubnisfrei ist der Ausschank alkoholfreier Getränke, unentgeltlicher Kostproben und zubereiteter Speisen.
Bei der Beantragung einer Gaststättenerlaubnis sind nachstehend aufgeführte Unterlagen zur Antragsbearbeitung und zum Nachweis der
persönlichen Zuverlässigkeit vorzulegen (siehe auch Merkblatt):
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 GastG (vollständig ausgefüllt und gut lesbar),
- Führungszeugnis (Belegart 0, für Behörden),
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, für Behörden),
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskamer,
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Infektionsschutzgesetz,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes,
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (www.vollstreckungsportal.de),
- Lageplan und Grundrisszeichnung des Gewerbebetriebes/der Betriebsräume,
- Kopie des Pachtvertrages,
- Ausweiskopie des Antragstellers.
Bei Antragstellung durch eine juristische Person sind die oben genannten Unterlagen durch alle Geschäftsführer/Vorsitzenden beizubringen. Zusätzlich werden noch folgende Unterlagen benötigt:
- Handels-/Vereins-/Genossenschaftsregistereintragung,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister über die juristische Person (Belegart 9, für Behörden)
- Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die juristische Person,
- Auskunft in Steuersachen der zuständigen Stadtverwaltung, an der sich der Firmensitz der juristischen Person befindet.
Sofern ein Gaststättenbetrieb durch einen Nachfolger zeitnah übernommen werden soll, kann - um einen nahtlosen Weiterbetrieb zu ermöglichen - gemäß § 11 Abs. 1 GastG eine vorläufige Erlaubnis beantragt werden. Diese vorläufige Erlaubnis wird im Regelfall für höchstens drei Monate erteilt und wird später durch eine endgültige Erlaubnis ersetzt. Aus wichtigem Grund kann die Geltungsdauer der vorläufigen Erlaubnis aber ausnahmsweise verlängert werden. Dies gilt vor allem dann, wenn nicht innerhalb der Dreimonatsfrist eine endgültige Erlaubnis erteilt wird.
Wenn Sie einen Alkoholausschank aus besonderem Anlass (z.B. bei Stadtfesten, Schützenfesten, Kirmes und Musikveranstaltungen etc.) betreiben möchten, kann gemäß § 12 GastG der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.
Bearbeitungskosten:
Die Bearbeitungskosten für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis bzw. einer vorläufigen Erlaubnis sowie der Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes werden nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall berechnet und festgesetzt.
Zur Übersendung der Anträge nutzen Sie bitte gewerbe@bad-honnef.de
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
Bei der Beantragung einer Gaststättenerlaubnis sind nachstehend aufgeführte Unterlagen zur Antragsbearbeitung und zum Nachweis der
persönlichen Zuverlässigkeit vorzulegen (siehe auch Merkblatt):
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 GastG (vollständig ausgefüllt und gut lesbar),
- Führungszeugnis (Belegart 0, für Behörden),
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, für Behörden),
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskamer,
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Infektionsschutzgesetz,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes,
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (www.vollstreckungsportal.de),
- Lageplan und Grundrisszeichnung des Gewerbebetriebes/der Betriebsräume,
- Kopie des Pachtvertrages,
- Ausweiskopie des Antragstellers.
Bei Antragstellung durch eine juristische Person sind die oben genannten Unterlagen durch alle Geschäftsführer/Vorsitzenden beizubringen. Zusätzlich werden noch folgende Unterlagen benötigt:
- Handels-/Vereins-/Genossenschaftsregistereintragung,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister über die juristische Person (Belegart 9, für Behörden)
- Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die juristische Person,
- Auskunft in Steuersachen der zuständigen Stadtverwaltung, an der sich der Firmensitz der juristischen Person befindet.
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie
- persönlich zuverlässig sein,
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis für Behörden)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Ihre fachliche Eignung nachweisen
- Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr.4 GastG durch eine Industrie- und Handelskammer über die Grundzüge der Vorschriften des Lebensmittelrechts oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage 3
Das Vorliegen der räumlichen Anforderungen an den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Besuchern und Beschäftigten nachweisen. Die Gestattung kann gegebenenfalls mit Auflagen verknüpft werden, um diese Voraussetzung sicherzustellen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Honnef
§§ 2, 11,12 Gaststättengesetz (GastG)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf die Gestattung muss bei der zuständigen Stelle erfolgen. Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen beifügen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.
Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.
Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.
Fristen
Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.
Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.
Kosten
Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes.
Hinweise (Besonderheiten)
- Betreiben Sie ein Gaststättengewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis (Gestattung), begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrig handeln Sie auch, wenn Sie beim Betrieb der Gaststätte über das Gestattete hinausgehen.
- Im Rahmen der Gestattung können jederzeit Auflagen erteilt werden, die von Ihnen umzusetzen sind.
- Wird eine Auflage nicht befolgt, kann ohne Weiteres ein Widerruf der Gestattung erfolgen. Kommen Sie einer Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, begehen Sie ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024
Stichwörter
Hinweise für Bad Honnef