Gaststättengewerbe GestattungOnline erledigen

    Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Nach § 1 Gaststättengesetz (GastG) betreibt ein Gaststättengewerbe, wer im stehenden Gewerbe:

    • Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft)
    • oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)
    • oder, wer als selbstständiger Gewerbebetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht
    • und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

    Jeder der ein Gaststättengewerbe betreiben will benötigt gem. § 2 Abs. 1 GastG eine Gaststättenerlaubnis. EIne Erlaubnis ist jedoch nicht erforderlich, wenn lediglich zubereitete Speisen und nicht alkoholishce Getränke verabreicht werden.

    Unabhängig davon, ob eine Erlaubnis benötigt wird, besteht jedoch bei einer ortsfesten Gaststätte die Pflicht, die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit beim örtlichen Gewerbeamt anzumelden. Die Erlaubnisfreiheit entbindet auch nicht von der Einhaltung gewerblicher Vorschriften.

    Diese Erlaubnis ist personen-, raum- und betriebsbezogen. Deshalb muss eine neue Erlaubnis beantragt werden, wenn der Betreiber wechselt, das Gaststättengewerbe an einen anderen Ort umzieht oder der bisherige Betrieb geändert oder ausgedehnt wird.

    Bei einer Personenhandelsgesellschaft benötigt jeder der geschäftsführenden Gesellschafter eine eigene Erlaubnis. Bei einer GmbH wird der GmbH als solcher die Erlaubnis erteilt. Soll ein Dritter die Leitung des Gaststättengewerbes übernehmen ist für diesen gem. § 9 GastG eine personenbezogenen Stellvertretererlaubnis erforderlich.

    Sowohl der Gewerbetreibende als auch der Stellvertreter müssen zur Erteilung der Erlaubnis Nachweise erbringen über:

    • die persönliche Zuverlässigkeit
    • die fachliche Eignung
    • bestimmte objektbezogenen Voraussetzungen 

    Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    • Antrag zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

    Die persönliche Zuverlässigkeit muss durch folgenden Unterlagen nachgewiesen werden:

    • Führungszeugnis, Belegart 0 zur Vorlage bei einer Behörde (bei Verheirateten auch vom Ehegatten)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9 zur Vorlage bei einer Behörde (bei Verheirateten auch vom Ehegatten)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen FInanzamtes

    Die fachliche Zuverlässigkeit muss nachgewiesen werden durch:

    • Die Teilnahme an einer IHK-Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften nach § 4 GastG (Gaststättenunterrichtung). Soll die Erlaubnis einer GmbH erteilt werden, müssen alle Geschäftsführer an der Gaststättenunterrichtung teilgenommen haben (Ausnahme: Absolventen bestimmter Ausbildungsberufe, die in den Grundzügen der lebensmittelrechtlichen Vorschriften geprüft worden sind)
    • eine Bescheinigung über die Erstbelehrung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz, die nicht älter als drei Monate sein darf

    Darüber hinaus müssen folgende objektbezogenen Unterlagen eingereicht werden:

    • Miet-, Pacht-, oder Kaufvertrag über die Gaststättenräumlichkeiten
    • Lageplan, Schnittzeichnung und Grundrisszeichnung der Gaststättenräumlichkeiten in zweifacher Ausfertigung

    Formulare

    Hinweise für Geilenkirchen

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie  

    • persönlich zuverlässig sein,  
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis für Behörden)  
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister  
    • Ihre fachliche Eignung nachweisen 
    • Unterrichtung gemäß § 4 Abs.1 Satz 1 Nr.4 GastG durch eine Industrie- und Handelskammer über die Grundzüge der Vorschriften des Lebensmittelrechts oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage 3 

    Das Vorliegen der räumlichen Anforderungen an den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Besuchern und Beschäftigten nachweisen. Die Gestattung kann gegebenenfalls mit Auflagen verknüpft werden, um diese Voraussetzung sicherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geilenkirchen

    § 12 Gaststättengesetz (GastG) 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Geilenkirchen

    Der Antrag auf die Gestattung muss bei der zuständigen Stelle erfolgen. Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen beifügen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.

    Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.

    Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.

    Fristen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.

    Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.

    Kosten

    Hinweise für Geilenkirchen

    Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes:                                100 € - 3.500 €

    Entscheidung über die Stellvertretererlaubnis:                                            25 € - 250 €

    Entscheidung über die vorläufige Erlaubnis:                                               25 € - 250 €

    Entscheidung über die vorläufige Stellvertretererlaubnis:                           25 € - 100 €

    Entscheidung über Fristverlängerung:                                                        25 € - 100 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geilenkirchen

    • Betreiben Sie ein Gaststättengewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis (Gestattung), begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrig handeln Sie auch, wenn Sie beim Betrieb der Gaststätte über das Gestattete hinausgehen.
    • Im Rahmen der Gestattung können jederzeit Auflagen erteilt werden, die von Ihnen umzusetzen sind.
    • Wird eine Auflage nicht befolgt, kann ohne Weiteres ein Widerruf der Gestattung erfolgen. Kommen Sie einer Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, begehen Sie ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Der ANtrag kann mit dem unten stehenden Formular per Post, Fax oder durch persönliche Vorsprache beim Ordnungsamt gestellt werdne.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Geilenkirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de