Gaststättengewerbe Gestattung
Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).
Beschreibung
Hinweise für Moers
Wenn Sie eine Veranstaltung aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geschäftseröffnung, Sportfest, Straßenfest) durchführen und dabei alkoholische Getränke abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung. Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf erteilt wird.
Besondere Anlässe sind immer nur kurzzeitige Ereignisse.
Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken müssen Sie keine Erlaubnis beantragen.
Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg an die Stadt Moers, Fachdienst 4.1 - Ordnung, 47439 Moers übersandt werden. Es besteht auch die Möglichkeit den Antrag unter der Telefaxnummer 0 28 41/ 201-638 zu senden.
Ihr Antrag wird von mir auch an die Veranstaltungskoordination weitergeben. Eventuell benötigen Sie für die geplante Veranstaltung auch noch weitere Erlaubnisse. Dies kann der Fall sein, wenn Sie zum Beispiel zusätzlich eine Live-Band spielen lassen oder ein Festzelt aufbauen wollen.
Ihr Antrag wird dann von der Veranstaltungskoordination an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Das Erlaubnisverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, es empfiehlt sich daher den Antrag frühzeitig mindestens 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu stellen.
Ab sofort können Sie die Erlaubnis online beantragen. Das Formular können sie auf dieser Seite herunterladen. Sie benötigen für die Antragstellung allerdings eine qualifizierte elektronische Signatur. Wenn Sie den Stand der Bearbeitung online verfolgen möchten (Tracking), müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben. So können wir Sie über den Eingang des Formulares und die Zugangsdaten für das Tracking informieren.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel, wenn der Antragssteller Ausländer und nicht Angehöriger eines EU- oder EWR-Landes ist.
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung ein.
- Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG
Bei wiederholter Antragstellung ist die Vorlage einer Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK) erforderlich.
- Führungszeugnis nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist. Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde; Belegart 0). Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, sie wird direkt der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde übersandt.
Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein. Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
- Gewerbezentralregisterauszug natürliche Person. Nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9).
Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, sie wird direkt der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde übersandt. Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein. Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
- Gewerbezentralregisterauszug juristische Person
Nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
Die Auskunft ist bei der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde zu beantragen. Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
- Benennung der zeitlich befristeten Veranstaltung/des zeitlich befristeten Anlasses mit Angaben zur genutzten Fläche (Lageplan, Grundriss der Schankfläche).
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Moers
Antrag vorübergehender Gaststättenbetrieb oder Antrag auf Durchführung einer (Groß-)Veranstaltung (FD 8.3).
Rechtsgrundlage(n)
§ 12 Gaststättengesetz (GastG)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf die Gestattung muss bei der zuständigen Stelle erfolgen. Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen beifügen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.
Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.
Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.
Fristen
Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.
Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.
Kosten
Hinweise für Moers
- Gebühr: 25,00€ bis 800,00€
Zahlungsziel:
Die Gebühr hängt von der Anzahl und Größe der Ausschankflächen und der Dauer der Veranstaltung ab.
Hinweise (Besonderheiten)
- Betreiben Sie ein Gaststättengewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis (Gestattung), begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrig handeln Sie auch, wenn Sie beim Betrieb der Gaststätte über das Gestattete hinausgehen.
- Im Rahmen der Gestattung können jederzeit Auflagen erteilt werden, die von Ihnen umzusetzen sind.
- Wird eine Auflage nicht befolgt, kann ohne Weiteres ein Widerruf der Gestattung erfolgen. Kommen Sie einer Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, begehen Sie ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024
Stichwörter
Hinweise für Moers