Gaststättengewerbe Gestattung

    Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen

    Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Nach § 12 Gaststättengesetz kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend und auf Widerruf gestattet werden (Schankerlaubnis). Den besonderen Anlass stellen beispielsweise Volksfeste, Veranstaltungen von Vereinen und Gesellschaften oder Weihnachtsmärkte dar. Eine Gestattung ist jedoch nur dann erforderlich, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.

    Wer gewerblich, das heißt gegen Entgelt mit Gewinnaufschlag oder aber unentgeltlich in Verbindung mit einem anderen Gewerbe alkoholische Getränke anlässlich von Straßenfesten, Umzügen, Märkten, Sportveranstaltungen und ähnlichen Aktionen an Dritte abgibt, benötigt eine vorübergehende Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (Gestattung). Als gewerblicher Gewinn zählen dabei auch solche Überschüsse, die mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden.

    Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

    • Gaststättengewerbe dauerhafte oder vorläufige Erlaubnis
    • Gaststättengewerbe Gestattung
    • Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz dauerhafte oder befristete Erteilung
    • Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Anzeige der Beendigung der Stellvertretertätigkeit
    • Anzeige der Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode des/der Erlaubnisinhaber/in

    Die Anträge können online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW bei der Stadt Velbert gestellt werden.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d0533f4e91daf1049fc882650597590

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ec49bcf83893f3eebc3ca37bfa6533e6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Velbert

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstrasse 1

    42549 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velbert

    Für eine große Veranstaltung, wie beispielsweise ein Weinfest, muss die Anmeldung zwölf Wochen und bei kleineren Veranstaltungen mindestens acht Wochen vor Beginn dem Ordnungsamt vorgelegt werden.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie

    • persönlich zuverlässig sein,
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis für Behörden)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Ihre fachliche Eignung nachweisen
    • Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr.4 GastG durch eine Industrie- und Handelskammer über die Grundzüge der Vorschriften des Lebensmittelrechts oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage 3

    Das Vorliegen der räumlichen Anforderungen an den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Besuchern und Beschäftigten nachweisen. Die Gestattung kann gegebenenfalls mit Auflagen verknüpft werden, um diese Voraussetzung sicherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Velbert

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf die Gestattung muss bei der zuständigen Stelle erfolgen. Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen beifügen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.

    Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.

    Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.

    Fristen

    Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.

    Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Betreiben Sie ein Gaststättengewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis (Gestattung), begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrig handeln Sie auch, wenn Sie beim Betrieb der Gaststätte über das Gestattete hinausgehen.
    • Im Rahmen der Gestattung können jederzeit Auflagen erteilt werden, die von Ihnen umzusetzen sind.
    • Wird eine Auflage nicht befolgt, kann ohne Weiteres ein Widerruf der Gestattung erfolgen. Kommen Sie einer Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, begehen Sie ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Velbert

    Für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Veranstaltungen nach 22 Uhr erfordern im Einzelfall zusätzliche Erlaubnisse. Ausnahmegenehmigungen zur Einschränkung der Nachtruhe werden in der Regel aber nur für bestimmte Feste erteilt. Aus Gründen des Umweltschutzes sollte auf die Verwendung von Einweggeschirr und -besteck verzichtet werden. Als veranstaltende Person müssen Sie die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen (beispielsweise Jugendschutz, Jugendarbeitsschutz, Infektionsschutz, Brandschutz, lebensmittel- und hygienerechtliche Vorschriften, Preisaushang) bei der Durchführung der Veranstaltung beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Velbert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de