Gaststättengewerbe Gestattung

    Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen

    Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).

    Beschreibung

    Wenn Sie im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen befristeten Anlass (z.B. Kantine anlässlich einer Großbaustelle) einen erlaubnisbedürftigen Gastronomiebetrieb mit Alkoholausschank betreiben möchten, können Sie unter erleichterten Voraussetzungen eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung) beantragen. Die Gestattung erfolgt auf Widerruf.   

    Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn Sie eine Reisegewerbekarte besitzen. Andersherum benötigen Sie keine Reisegewerbekarte für eine bestimmte Veranstaltung, wenn Sie hierfür bereits eine Gestattung haben (§ 55a Abs. 1 Nr.7 GewO).  

    Sollten Sie mit ihrem Gastronomiebetrieb regelmäßig an einer bestimmten wiederkehrenden Veranstaltung teilnehmen wollen (z.B. an einem jährlich stattfindenden Volksfest), gibt es grundsätzlich eine Alternative zur wiederholten Beantragung einer Gestattung. Sofern sich weder an den räumlichen Gegebenheiten noch an der Betriebsart Ihres Geschäfts etwas ändert, kommt eine Dauererlaubnis in Betracht. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis besagt allerdings nichts über die Vergabe eines Standplatzes auf der jeweiligen Veranstaltung.  

    Da eine Gestattung nur für die Zeit einer bestimmten Veranstaltung, also für einen begrenzten Zeitraum, erteilt wird, ist sie an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft als die Erteilung einer dauerhaften Gaststättenerlaubnis.  

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Heiligenhaus

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    I.2.1 Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Unterlagen zum Objekt:

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Gaststätten
    • Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments
    • Miet- bzw. Pachtvertrag/Eigentümernachweis in Kopie (Originale bitte mitbringen)
    • Lageplan der Gaststätte, Maßstab 1:1000 (3-fach) erhältlich bei der Abteilung II.1 Stadtentwicklung, Rathausgebäude, 2. OG Neubau, Raum 305
    • Grundrisszeichnungen Maßstab 1:100 (3-fach), maßstabgerecht und baurechtlich genehmigt, Mit einer Vollmacht des Hauseigentümers erhältlich bei der Abteilung II.2 Bauaufsicht, Rathausgebäude, 2. OG Neubau, Raum 314/315. Bitte zeichnen Sie aktuelle gewerbliche Einrichtungsgegenstände (Theke, Tische, Stühle, Bänke) ein. Alle Räume (wie Gastraum, Gesellschaftszimmer, Außengastronomie, Küche, Toiletten, Bierkeller, Nebenräume usw.) sind zu bezeichnen und in vorstehender Reihenfolge mit Buchstaben zu versehen (A bis Z)

    Unterlagen zur Person:

    • Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0 für den Antragsteller (Erhältlich beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt des Wohnorts, in Heiligenhaus: Rathaus-Innenhof, Tel. : 02056/13-0)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9 (Gewerbemeldestelle des Wohnorts, in Heiligenhaus erhältlich im Bürgerbüro der Stadt Heiligenhaus)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Stadtkasse/Steueramt des Wohnorts, in Heiligenhaus Rathausgebäude, 1. OG Neubau bei Frau Schmitz, Tel. : 02056/13-390, Zimmer 234)
    • Bescheinigung in Steuersachen (für den Wohnort zuständiges Finanzamt, in Heili-genhaus ist das Finanzamt Velbert zuständig: Nedderstraße 38, 42551 Velbert. Infos unter 02051/470)
    • Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis  
    • Auskunft aus dem Insolvenzregister (für den Wohnort zuständiges Amtsgericht, für Heiligenhaus das Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal. Zu beantragen per E-Mail unter poststelle@ag-wuppertal.nrw.de oder nach erfolgter Online-Terminbuchung persönlich abzuholen)
    • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Gesundheitsamt des Krei-ses Mettmann, Nebenstelle in Velbert, Friedrichstraße 293, 42551 Velbert. Infos unter 02051/6054-0)
    • Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättenge-setz (Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, Ernst Schneider Platz 1, 40212 Düssel-dorf. Infos unter 0211/3557-0)
    • Verzichtserklärung Ihres Vorgängers (nur bei Übernahme eines bereits bestehenden Gaststättenbetriebes)

    Zusätzlich wird folgendes von hier aus veranlasst:

    • Stellungnahme der Bauordnung (sofern notwendig, z. B. bei Umbau und/oder Erweiterung eines Gaststättenbetriebes)
    • Stellungnahme der Lebensmittelüberwachung des Kreises Mettmann

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie

    • persönlich zuverlässig sein,
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis für Behörden)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Ihre fachliche Eignung nachweisen
    • Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr.4 GastG durch eine Industrie- und Handelskammer über die Grundzüge der Vorschriften des Lebensmittelrechts oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage 3

    Das Vorliegen der räumlichen Anforderungen an den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Besuchern und Beschäftigten nachweisen. Die Gestattung kann gegebenenfalls mit Auflagen verknüpft werden, um diese Voraussetzung sicherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf die Gestattung muss bei der zuständigen Stelle erfolgen. Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen beifügen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.

    Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.

    Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.

    Fristen

    Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.

    Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Betreiben Sie ein Gaststättengewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis (Gestattung), begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrig handeln Sie auch, wenn Sie beim Betrieb der Gaststätte über das Gestattete hinausgehen.
    • Im Rahmen der Gestattung können jederzeit Auflagen erteilt werden, die von Ihnen umzusetzen sind.
    • Wird eine Auflage nicht befolgt, kann ohne Weiteres ein Widerruf der Gestattung erfolgen. Kommen Sie einer Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, begehen Sie ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heiligenhaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de