Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe

    Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe

    Hinweise für Herzogenrath

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Vorübergehendes Gaststättengewerbe (Schankgenehmigung)

    Für Veranstaltungen, im Rahmen derer alkoholische Getränke gegen Entgelt ausgeschenkt werden, ist die Erteilung eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) notwendig. Diese Vorschrift gilt unabhängig davon, ob der Ausschank auf eigene Rechnung oder durch einen Gewerbetreibenden erfolgt.

    Die Gestattung wird für einen besonderen Anlass und ein zeitlich begrenztes Ereignis erteilt.

    Ein Vordruck zur Beantragung einer vorübergehenden Gestattung steht als Online-Formular zur Verfügung. Dieser ist zusammen mit dem Veranstaltungsdatenblatt auszufüllen und etwa 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung einzureichen. Weitere Informationen zu Festen erhalten Sie bei der StädteRegion Aachen.

    Endgültige Gaststättenerlaubnis (Gaststättenkonzession)

    Durch eine endgültige Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 GastG (Gaststättenkonzession) wird dem Antragsteller gestattet, eine Gaststätte mit Alkoholausschank dauerhaft zu betreiben. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis ist nur dann notwendig, wenn im Rahmen des Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. Sofern keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden, ist eine Gewerbeanmeldung ausreichend.

    Es stehen Ihnen ein Online-Formulare zur Verfügung. 

    Marktwesen (Festsetzungen nach der GewO) 

    Zur Erlangung von Marktprivilegien im Rahmen sonstiger Marktveranstaltungen (Volksfeste, Großmärkte, Jahrmärkte, Spezialmärkte etc.) ist eine Festsetzung der Veranstaltung gemäß § 69 GewO notwendig.

    Zu eben jenen Marktprivilegien gehören zum Beispiel die Befreiung von Vorschriften des II. Titels der GewO (keine Gewerbeanzeige nötig, kein Gewerbeuntersagungsverfahren möglich etc.), ggf. die Befreiung von Vorschriften des III. Titels (keine Reisegewerbekartenpflicht), keine Gebundenheit an Ladenschlusszeiten und andere Vergünstigungen.

    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird anschließend gemäß § 69a Abs. 1 GewO geprüft, ob die Merkmale und Voraussetzungen der verschiedenen Veranstaltungs- bzw. Marktarten nach den Vorschriften der §§ 64, 65, 66, 67 oder 68 GewO erfüllt sind, ob der Veranstalter die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und ob bei der Durchführung der Schutz der Veranstaltungsteilnehmer vor Gefahren für Leib und Leben oder Gesundheit gewährleistet ist.

    Aufgrund dessen sind zusätzlich zu dem Antrag ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gewerbezentralregisterauszug und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, des Steueramtes und des Insolvenzgerichtes vorzulegen. Darüber hinaus ist dem Antrag eine Liste aller ausgewählten Marktbeschicker mitsamt der Angabe über das Warenangebot beizufügen.

    Sollte ein Wochenmarkt, ein Jahrmarkt oder ein Spezialmarkt  von der örtlichen Ordnungsbehörde im Sinne des § 69 GewO festgesetzt worden sein, ist der Veranstalter gemäß § 69 Abs. 2 GewO zur Durchführung derer verpflichtet.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Herzogenrath

    Gaststättenkonzessionen sind ca. 8 Wochen vor der geplanten Eröffnung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de