Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer
- im stehenden Gewerbe Getränke an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft)
- zubereitete Speisen an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)
oder
- Gäste beherbergt (Beherbergungsbetrieb).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Den Antrag, die Merkblätter und weitere Informationen erhalten Sie über die Downloads oder bei den zuständigen Sachbearbeitern der Gewerbeabteilung. Die erforderlichen Unterlagen sind von Fall zu Fall zum Teil sehr unterschiedlich. Daher ist es ratsam in einem persönlichen Gespräch alle Einzelheiten betreffend die Gaststättenerlaubnis zu erörtern.
Formulare
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Einzelfallprüfung. Die Gebühren sind von verschiedenen Faktoren wie Größe und Art des Betriebes abhängig. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 100,00 Euro und 3.500,00 Euro und richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in der jeweils aktuellen Fassung
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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