Grundsteuermessbetrag

    Grundsteuermessbetrag

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Die Grundsteuer wird erhoben für
     
    - land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (= Grundsteuer A)
    - alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).
     
    Die Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermeßbescheid festgesetzte Grundsteuermeßbetrag. Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem durch den Rat der Stadt Rahden beschlossenen Hebesatz multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.
     
    Die Höhe der aktuellen Hebesätze wird in der Haushaltssatzung der Stadt Rahden festgesetzt.
     
    - Der Hebesatz für die Grundsteuer A liegt aktuell bei 300 Prozent
    - Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt aktuell bei 500 Prozent

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus Nebengebäude - Lange Straße 5

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-63

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Grundsteuergesetz (GrStG)
    Abgabenordnung (AO)
    Haushaltssatzungen der Stadt Rahden

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Rahden

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    Informationen zur Grundsteuerreform NRW und zur Abgabe der Feststellungserklärung erhalten Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de