Antrag auf Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Neben den Ärzten dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nur Heilpraktiker*innen die Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes ausüben. Die Erlaubnis dazu erhalten die Anwärter*innen auf Antrag bei dem für sie zuständigen Gesundheitsamt.
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Formulare
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Voraussetzungen
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a) Generelle Bedingungen (geltend für Allgemein- Heilpraktikeranwärter*innen und alle Anwärter*innen auf eine sektorale Heilpraktikererlaubnis
- Hauptwohnsitz innerhalb des Regierungsbezirks Arnsberg.
- Vollendung des 25. Lebensjahres.
- Allgemeine Schulbildung (mindestens Hauptschulabschluss).
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.
- Erfolgreiche Teilnahme an einer schriftlichen und mündlichen Kenntnisüberprüfung.
- sich nicht eines Fehlverhaltens schuldig gemacht zu haben, aus dem sich für die Berufseignung erforderliche sittliche Zuverlässigkeit nicht mehr ergibt. Insbesondere dürfen keine schweren strafrechtlichen Verstöße vorliegen.
- Hauptwohnsitz in Dortmund.
- Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Podologe / Podologin .
- Erfolgreiche Teilnahme an der mündlichen Kenntnisüberprüfung.
- Hauptwohnsitz Dortmund.
- Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut*in.
- Erfolgreiche Teilnahme an der mündlichen Kenntnisüberprüfung.
Rechtsgrundlage(n)
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- Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
- Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
- Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und-anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs.1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
- Leitlinen zur Überprüfung von Heilpraktkeranwärterinnen und -anwärter nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikrgesetz.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Für die hier genannten Antragsverfahren gelten keine Fristen
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung 60,00 €
- Teilnahme an der schriftlichen Heilpraktikerkenntnisüberprüfung 210,00 €
- Teilnahme an der mündlichen Heilpraktikerkenntnisüberprüfung 90,00 €
- Verlegung einer Heilpraktikerprüfung oder Rücktritt von der Prüfung 40,00 €
- Kurzfristige Terminverlegung oder Rücktritt, Druckkosten für die Klausur 30,00 € bis 60,00 €
- Anteilige Kosten für Beisitzer in der mündl. Heilpraktikerkenntnisüberprüfung ca. 100,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen