Bezirksschornsteinfeger werden
Sie möchten eine Bevollmächtigung zum Bezirksschornsteinfeger erhalten? Dafür müssen Sie von der zuständigen Behörde bestellt werden. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Die Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen, der Durchführung der Feuerstättenschau (die circa alle 3,5 Jahre stattfindet) und der Ausstellung des Feuerstättenbescheides sowie der Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten bis hin zur regelmäßigen Messung der Abgaswerte von Feuerungsanlagen.
"Hoheitliche Aufgaben" wie Feuerstättenschau, die Abnahme Ihrer Anlage und Kehrbuchführung sind ausschließlich dem BSM beziehungsweise dem bevollmächtigten Schornsteinfegermeister vorbehalten.
Andere vorgeschriebene Tätigkeiten ("nicht hoheitliche Aufgaben") können bis einschließ-lich 2012 darüber hinaus nur durch qualifizierte Schornsteinfeger / Schornsteinfegerinnen aus dem europäischen Ausland durchgeführt werden. Diese Einschränkung gilt schon seit 2013 nicht mehr.
An wen können Sie sich wenden?
Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister -BSM- (seit 2013 der bevollmächtigte Schornsteinfegermeister) wird sich bei Ihnen melden.
Falls Sie direkt Kontakt mit Ihrem BSM aufnehmen möchten und nicht wissen, wer dies ist, verwenden Sie bitte die Suchfunktion der Schornsteinfegerinnung Aachen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Behörde gibt in der Ausschreibung an, welche Unterlagen vorzulegen sind. Insbesondere kann die zuständige Behörde die Vorlage folgender Unterlagen verlangen:
- die schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift, die Telefonnummer und, soweit vorhanden, die elektronischen Kontaktdaten des Bewerbers enthält,
- den tabellarischen Lebenslauf, der genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält,
- den Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle,
- die Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer Berufsqualifikation, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz erworben wurde, die Unterlagen und Bescheinigungen, die nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegen sind,
- die Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten und über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,
- die Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
- die Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate vor Veröffentlichung der Ausschreibung gegen den Bewerber oder die Bewerberin
- strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind,
- ein gerichtliches Strafverfahren anhängig geworden ist oder
- ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt geworden ist,
- die Angabe des Bewerbers oder der Bewerberin zur Rangfolge bevorzugter Bezirke und
- den Nachweis über die derzeitige Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger oder die Erklärung, dass ein solches Amt nicht ausgeübt wird.
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Um zum Bezirksschornsteinfeger bestellt zu werden, müssen Sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen und anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen
- Ihre Eignung,
- Ihre Befähigung und
- Ihr fachliche Leistung nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herzogenrath
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erstellt die zuständige Behörde eine Rangfolge der Bewerber und nimmt die Auswahl zwischen den Bewerbern vor.
Die Bestellung erfolgt dann von Amts wegen und ist öffentlich bekannt zu machen. Danach wird sie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Eintragung in das Schornsteinfegerregister mitgeteilt.
Fristen
Die Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Ohne Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger dürfen die daran geknüpften hoheitlichen Tätigkeiten nicht ausgeübt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Herzogenrath
Seit Januar 2013 können Sie sich für alle nicht hoheitlichen Aufgaben Ihren Schornsteinfeger frei wählen. Wer die Befugnis zur Ausübung dieser Arbeiten besitzt, kann in einem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichteten Schornsteinfegerregister eingesehen werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW am 04.12.2020
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath