Infektionsschutz Meldung
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
Beschreibung
Hinweise für Unna
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind eine ganze Reihe von übertragbaren Krankheiten meldepflichtig. Damit soll eine weitere Ausbreitung der Erkrankung in der Bevölkerung verhindert werden. Auf Veranlassung des Gesundheitsamtes des Kreises Unna spricht die Kreisstadt Unna auch Beschäftigungsverbote aus. Der behandelnde Arzt oder das untersuchende Labor sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt den Namen, die Anschrift und die Art der Erkrankung zu nennen. Die Mitarbeitenden nehmen Kontakt zu den Erkrankten auf und klären, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020
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