Infektionsschutz Meldung
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Erkennung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Infektionskrankheiten)
Infektionskrankheiten werden von Mikroorganismen (wie Viren, Bakterien, Pilzen) oder deren toxischen Produkten verursacht, die mittelbar oder unmittelbar auf den Menschen übertragen werden können.
Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es durch Aufklärung und Beratung das Auftreten von übertragbaren Krankheiten zu vermeiden bzw. deren Weiterverbreitung durch Aufdeckung der Infektionsketten zu verhindern.
Im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen beim Menschen (IfSG) sind die übertragbaren Krankheiten genannt, die von Ärzten und Laboratorien dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen, damit von hier aus geeignete Maßnahmen der Verhütung und Bekämpfung getroffen werden können.
Mehr Informationen zum Infektionsschutz hier:
Rechtsgrundlagen allgemeinGesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen beim Menschen (IfSG)
Hygieneverordnung NRW Trinkwasserverordnung
ÖGDG NRW
HygMedVO
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Es müssen keine Fristen beachtet werden.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020
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