Infektionsschutz Meldung
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
Beschreibung
Hinweise für Herford
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Welche Krankheiten meldepflichtig sind, steht im Katalog der meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.
Wurde uns eine dieser Krankheiten gemeldet, informieren wir die Patienten schriftlich - auch wenn die meldende Stelle diese bereits benachrichtigt hat.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Neben dem Online-Meldeformular sind keine weiteren Unterlagen notwendig.
Formulare
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Voraussetzungen
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Es sind keine Voraussetzungen zu beachten.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Bitte füllen Sie das Online-Meldeformular aus.
Fristen
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Es sind keine Fristen einzuhalten.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020