Infektionsschutz Meldung
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Durch das Zusammenleben von Kindern in Gemeinschaftseinrichtungen kommt es immer wieder zur Häufung von ansteckenden Krankheiten. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) beinhaltet deswegen im 6. Abschnitt (§ 33 ff.) eine Reihe von Vorschriften für die Leitung der Einrichtungen, die Erziehungsberechtigten und das Gesundheitsamt.
Für Ihre Fragen zum Thema "Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen", zu einzelnen Erkrankungen stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung, rufen Sie uns an (siehe Ansprechpartner).
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Coesfeld
Benötigte Unterlagen auf Anfrage.
Formulare
Hinweise für Coesfeld
Voraussetzungen
Hinweise für Coesfeld
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Coesfeld
Verfahrensablauf
Hinweise für Coesfeld
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Coesfeld
Kosten
Hinweise für Coesfeld
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Coesfeld
Weitere Informationen
Hinweise für Coesfeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020
Stichwörter
Hinweise für Coesfeld