Infektionsschutz Meldung
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Das Coronavirus SARS-CoV-2 wurde im Dezember 2019 in China als Auslöser der COVID-19-Erkrankung identifiziert.
Im Januar 2020 trat der erste bestätigte Corona-Fall in Deutschland auf.
Die Infektion breitete sich deutschlandweit so schnell aus, dass am 22. März 2020 ein erster sogenannter "Lockdown" mit massiven Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland erforderlich wurde.
Um die Weiterverbreitung des Corona-Virus sowie die gesundheitlichen Folgen einer Infektion einzudämmen, wurden in den Jahren 2020 - 2023 viele weitere infektionsvermeidende Maßnahmen auf Bundes- und auf Landesebene verhängt.
Zudem startete im Jahre 2021 die landesweite Impfkampagne gegen das Corona-Virus.
Trotzdem haben sich weltweit viele Menschen mit dem Virus infiziert. Es gab zahlreiche Todesfälle im Zusammenhang mit der Infektion.
Mittlerweile beherrscht das Virus nicht mehr das gesellschaftliche Leben und zum 07.04.2023 sind auch die letzten einschränkenden Maßnahmen für die Menschen in Deutschland gefallen.
Dennoch ist die Infektion mit dem Corona-Virus weiterhin eine meldepflichtige und ernstzunehmende Krankheit.
Alle wichtigen Informationen finden Sie daher nachfolgend unter "Häufig gestellte Fragen und Antworten".
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020