Parkausweis für Schwerbehinderte
Beschreibung
Hinweise für Unna
Eine Parkerleichterung kann für folgende Personengruppen ausgestellt werden:
- schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule mit Auswirkungen auf das Gehvermögen)
- schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und B und einem GdB von mindestens 70 % nur auf die Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule mit Auswirkungen auf das Gehvermögen) und gleichzeitig einem GdB von mindestens 50 % für Funktionsstörungen des Herzens und der Atemorgane
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von mindestens 60 % vorliegt
- schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn dafür ein GdB von mindestens 70 % vorliegt
Nach versorgungsrechtlicher Prüfung durch den Kreis Unna wird über Ihren Antrag entscheiden. Die Gültigkeit der Parkausweise richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Sie ist jedoch auf maximal 5 Jahre begrenzt. Die Parkerleichterung ist in Deutschland gültig und ermöglicht gewisse Erleichterungen, erlaubt jedoch nicht die Benutzung von Parkplätzen, die mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol" versehen sind.
Zur Beantragung eines Parkausweises für besondere Personengruppen - bundeseinheitlich können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Unna
gültiger Schwerbehindertenausweis
Voraussetzungen
Berechtigte Personenkreise
Behindertenparkausweis "Blau"
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen im Sinne des § 229 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX
Behindertenparkausweis "Orange"
- blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
- schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane. In Nordrhein-Westfalen ist das Merkzeichen B nicht notwendig. Allerdings gelten die Ausweise ohne das Merkzeichen B nur in Nordrhein-Westfalen
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
- Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen sind
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Unna