Parkausweis für Schwerbehinderte
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Bürgerinnen und Bürger mit einer Schwerbehinderung können auf Antrag Parkerleichterungen erhalten.
Der blaue Parkausweis ist europaweit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" besonders gekennzeichnet sind. Ferner sind eine Reihe weiterer Parksonderrechte damit verbunden.
Gültigkeit:
Solange wie Ihr Schwerbehindertenausweis gültig ist, max. jedoch 5 Jahre.
Die Antragsstellung ist schriftlich oder online möglich.
Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik "Onlinedienstleistung".
Hinweis:
Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antragsformular (bei schriftlicher Antragstellung/siehe Downloads)
- Vorlage Behindertenausweis mit dem Eintrag der Merkmale "aG" oder "Bl" (Ausstellung durch den Kreis Paderborn)
- 1 Passbild
- ggf. Vollmacht
Voraussetzungen
Berechtigte Personenkreise
Behindertenparkausweis "Blau"
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen im Sinne des § 229 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX
Behindertenparkausweis "Orange"
- blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
- schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane. In Nordrhein-Westfalen ist das Merkzeichen B nicht notwendig. Allerdings gelten die Ausweise ohne das Merkzeichen B nur in Nordrhein-Westfalen
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
- Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen sind
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Paderborn
Der Parkausweis für Behinderte ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Paderborn