Parkausweis für Schwerbehinderte
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" oder "BL"?
Damit haben Sie einen Anspruch auf einen Parkausweis (blauer Parkausweis).
Sie haben einen Schwerbehindertenausweis ohne die Merkzeichen "aG" oder "BL"?
Dann haben Sie leider keinen Anspruch auf einen Parkausweis.
Allerdings können schwerbehinderte Personen bestimmter Gruppen dennoch Parkerleichterungen erhalten (orangener Parkausweis). Wir prüfen für Sie die Voraussetzungen, wenn Sie einen formlosen Antrag stellen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Petershagen
Für Parkausweise mit Merkzeichen "aG" oder "BL":
- einen mündlichen oder formlosen schriftlichen Antrag
- eine Kopie des Schwerbehindertenausweises
- ein Foto
- bei einer Verlängerung des Parkausweises brauchen wir zusätzlich den abgelaufenen Parkausweis sowie die ausgehändigte Ausnahmegenehmigung
Für Parkerleichterungen ohne Merkzeichen "aG" oder "BL":
- einen mündlichen oder formlosen schriftlichen Antrag
- eine Kopie des Schwerbehindertenausweises
Voraussetzungen
Berechtigte Personenkreise
Behindertenparkausweis "Blau"
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen im Sinne des § 229 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX
Behindertenparkausweis "Orange"
- blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
- schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane. In Nordrhein-Westfalen ist das Merkzeichen B nicht notwendig. Allerdings gelten die Ausweise ohne das Merkzeichen B nur in Nordrhein-Westfalen
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
- Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen sind
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Petershagen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Petershagen
- Die orangene Parkerleichterung berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, sie bietet Ihnen jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken.
- Die Ausnahmegenehmigung gilt in ganz Deutschland und wird auch in europäischen Ländern anerkannt.
Weitere Informationen
Hinweise für Petershagen
Für Personen, die keinen Schwerbehindertenausweis besitzen, aber vorübergehend auf einen Behindertenparkplatz mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrer" angewiesen sind, kann für eine Dauer von bis zu 6 Monaten ein Parkausweis erteilt werden.
Wer hat einen Anspruch?
Personen, die in Folge einer Operation, auf Grund einer Verletzung bis zu einer anstehenden Operation oder während einer Chemotherapie aus ärztlicher Sicht außergewöhnlich gehbehindert sind.
Was sind das für Parkerleichterungen?
- Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen
außerdem: - An Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist, und im Bereich eines Zonenhaltverbots darf bis zu drei Stunden geparkt werden.
- Im Bereich eines Zonenhaltverbots, in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist, darf die zugelassene Parkdauer überschritten werden.
- An Stellen, die durch Zeichen "Parkplatz" oder "Parken auf Gehwegen" gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, darf über die zugelassene Zeit hinaus geparkt werden.
- In Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, darf während der Ladezeit geparkt werden.
- An Parkuhren und Parkscheinautomaten darf ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung geparkt werden.
- Auf Parkplätzen für Bewohner darf bis zu drei Stunden geparkt werden.
- In verkehrsberuhigten Bereichen darf außerhalb der gekennzeichneten Flächen - ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern - geparkt werden.
Voraussetzung ist, dass in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.
Wo gilt dieser Parkausweis?
Dieser Parkausweis gilt europaweit und berechtigt unter anderem zum Parken auf Parkplätzen mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrer". Die weiteren Ausnahmetatbestände können Sie aus der Ihnen ausgehändigten Genehmigung ersehen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022
Stichwörter
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