Parkerleichterungen Gestattung für SchwerbehinderteOnline erledigen

    Parkausweis für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis können mit bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen kostenfreien europäischen blauen Parkausweis erhalten. Er gilt in der gesamten EU, ist maximal 5 Jahre gültig und berechtigt zum Beispiel zum Parken auf Behindertenparkplätzen, im eingeschränkten Haltverbot, auf Anwohnerparkplätzen oder ohne Gebühr an Parkuhren und Parkscheinautomaten. 

    In seltenen Ausnahmefällen mit ganz spezifischen Einschränkungen kann ein kostenfreier orangener Parkausweis für Parkerleichterungen zugeteilt werden. Dieser ist nur in Deutschland gültig und berechtigt zum Beispiel zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, auf Anwohnerparkplätzen oder ohne Gebühr an Parkuhren und Parkscheinautomaten.

    Im Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Espelkamp kann eine Verlängerung beantragt werden. Hierfür sind der gültige Schwerbehindertenausweis und der abgelaufene Parkausweis mit Ausnahmegenehmigung vorzulegen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e6ad27f78f5c6bc17fdda1ed4632296b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Für Parkausweise mit Merkzeichen "aG" oder "BL" werden 

    • der Antrag
    • eine Kopie des Schwerbehindertenausweises
    • ein Foto (nur bei gewünschter europaweiter Gültigkeit des Parkausweises) und
    • bei einer Verlängerung des Parkausweises der abgelaufene Parkausweis sowie die ausgehändigte Ausnahmegenehmigung

    benötigt.

    Voraussetzungen

    Berechtigte Personenkreise

    Behindertenparkausweis "Blau"

    • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen im Sinne des § 229 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX

     

    Behindertenparkausweis "Orange"

    • blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
    • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
    • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane. In Nordrhein-Westfalen ist das Merkzeichen B nicht notwendig. Allerdings gelten die Ausweise ohne das Merkzeichen B nur in Nordrhein-Westfalen
    • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
    • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
    • Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen sind

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    Die Ausstellung und Verlängerung von blauen und orangenen Parkausweisen ist kostenfrei.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Im Innenstadtbereich von Espelkamp sind an vielen Stellen Parkplätze für Behinderte angelegt. Die Ausweisung entsprechender Parkplätze wird durch das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung angeordnet. Die Aufstellung der entsprechenden Beschilderung  bzw. Aufbringung von Markierungen erfolgt durch den städtischen Baubetriebshof.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de