Parkerleichterungen Gestattung für SchwerbehinderteOnline erledigen

    Parkerleichterung für Schwerbehinderte

    Hinweise für Lippe

    Falls Sie keinen Anspruch auf einen blauen EU-Parkausweis haben, können Sie als schwerbehinderter Mensch möglicherweise einen orangenen Parkausweis erhalten. Hier erfahren Sie mehr zu den Regelungen.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    BürgerService

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-300

    Fax: +49 5231 63011-1010

    E-Mail: Buergerservice@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Heustraße 36-38

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Den bundesweit gültigen orangefarbigen Parkausweis können Sie als schwerbehinderter Mensch erhalten, wenn Sie

    • die Merkzeichen G und B und einen GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
      und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane haben
      oder

    • an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind und hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
      oder

    • einen künstlichem Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung haben und hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
      oder

    • ein versorgungsärztliches Gutachten vorlegen, in dem Ihre Gleichstellung mit einem der vorgenannten Personenkreise festgestellt wird.

    Haben Sie kein Merkzeichen B, erfüllen aber die restlichen Voraussetzungen, können Sie trotzdem einen orangefarbigen Parkausweis erhalten.
    Dieser ist dann aber nur in Nordrhein-Westfalen gültig.

    Achtung:
    Entscheidend ist der einzelne GdB für die jeweils genannte Funktionsstörung und nicht der gesamte GdB, der sich aus der Summe einzelner Funktionsbeeinträchtigungen ergibt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Sie können zur Antragstellung persönlich bei uns im BürgerService im Kreishaus erscheinen.

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns - - online oder per Telefon (+49 5231 62-300).
    ***
    Sie können die Unterlagen auch mit einer Vollmacht einer anderen Person mitgeben, die für Sie den Antrag stellen soll.

    Oder Sie senden uns alles per Post zu.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Der Parkausweis gilt für maximal 5 Jahre und kann dann erneuert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Wenn Sie in Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo wohnen, ist die entsprechende Stadtverwaltung für Sie zuständig.
    Einen Parkausweis können Sie dann bei der jeweiligen Bürgerberatung beantragen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lemgo

    Die orangene Parkerleichterung berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet Ihnen jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken. Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Abteilung Straßenverkehr. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de