Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Hinweise für Lippe
Falls Sie keinen Anspruch auf einen blauen EU-Parkausweis haben, können Sie als schwerbehinderter Mensch möglicherweise einen orangenen Parkausweis erhalten. Hier erfahren Sie mehr zu den Regelungen.
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Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Den bundesweit gültigen orangefarbigen Parkausweis können Sie als schwerbehinderter Mensch erhalten, wenn Sie
die Merkzeichen G und B und einen GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane haben
oderan Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind und hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
odereinen künstlichem Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung haben und hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
oderein versorgungsärztliches Gutachten vorlegen, in dem Ihre Gleichstellung mit einem der vorgenannten Personenkreise festgestellt wird.
Haben Sie kein Merkzeichen B, erfüllen aber die restlichen Voraussetzungen, können Sie trotzdem einen orangefarbigen Parkausweis erhalten.
Dieser ist dann aber nur in Nordrhein-Westfalen gültig.
Achtung:
Entscheidend ist der einzelne GdB für die jeweils genannte Funktionsstörung und nicht der gesamte GdB, der sich aus der Summe einzelner Funktionsbeeinträchtigungen ergibt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Sie können zur Antragstellung persönlich bei uns im BürgerService im Kreishaus erscheinen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns - - online oder per Telefon (+49 5231 62-300).
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Sie können die Unterlagen auch mit einer Vollmacht einer anderen Person mitgeben, die für Sie den Antrag stellen soll.
Oder Sie senden uns alles per Post zu.
Fristen
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Der Parkausweis gilt für maximal 5 Jahre und kann dann erneuert werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
bis zu 4 Wochen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Wenn Sie in Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo wohnen, ist die entsprechende Stadtverwaltung für Sie zuständig.
Einen Parkausweis können Sie dann bei der jeweiligen Bürgerberatung beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022