Parkerleichterungen Gestattung für SchwerbehinderteOnline erledigen

    Parkausweis für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde sowie diesen gleichzustellende Personen erhalten auf Antrag einen EU-einheitlichen Lichtbild-Parkausweis.

    Das Ministerium für Bau und Verkehr hat mit Erlaß vom 02.Juli 2009 diese Parkerleichterung auf folgende Personenkreise ausgeweitet:

    • Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung mit dem Ausweis-Merkzeichen "aG"
    • Blinde mit dem Ausweis-Merkzeichen "BI"
    • Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie
    • Schwerbehinderte mit vergleichbaren Funktionsstörungen.

    Die Anträge auf Ausstellung oder Umtausch entsprechender Parkausweise werden in den Rathäusern von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde entgegen genommen. Sie können aber auch dem Sozialamt direkt zugesandt werden.

    Für die Bürger der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf ist für die Annahme und Bearbeitung ihre Stadtverwaltung zuständig.

    Die 4 vorgenannten Städte sind gehalten, bei Anträgen zu  Punkt 3. und 4. jeweils die Stellungnahme des Sozialamtes - Abt. Schwerbehindertenrecht - einzuholen. Deswegen wird diese Antragsbearbeitung auch einige Zeit länger in Anspruch nehmen.

    Den Berechtigten wird der blaue Parkausweis für EU-Länder (s. oben) ausgestellt.

    Rechtsgrundlage
    • § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung - StVO

    Formulare

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_24969d7f5b5f33a4d815c7a62178a188

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-5001

    Fax: 02581 53-5099

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    • Antragsformular (siehe unten)
    • Passfoto (bitte auf der Rückseite den Namen und die Anschrift des Antragstellers un den Zusatz "Parkausweis" vermerken

    Voraussetzungen

    Berechtigte Personenkreise

    Behindertenparkausweis "Blau"

    • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen im Sinne des § 229 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX

     

    Behindertenparkausweis "Orange"

    • blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
    • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
    • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane. In Nordrhein-Westfalen ist das Merkzeichen B nicht notwendig. Allerdings gelten die Ausweise ohne das Merkzeichen B nur in Nordrhein-Westfalen
    • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
    • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
    • Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen sind

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Warendorf

    Die Ausstellung des EU-Parkausweises ist kostenlos.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Warendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de