Parkerleichterungen Gestattung für SchwerbehinderteOnline erledigen

    Parkausweis für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Seit dem 01.04.2023 steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 für diese Dienstleistung zur Verfügung. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich. 

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    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cb65508cf731ef439eb458fa8393628a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Parkraumbewirtschaftung (ruhender Verkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    • Antragsformular (wird bei Antragstellung vor Ort unterschrieben)
    • ggf. Vollmacht, wenn Sie den Antrag nicht selbst stellen können
    • gültiger Schwerbehindertenausweis
    • gültiges Ausweisdokument mit aktueller Anschrift
    • bei Antragsstellung aufgrund "Morbus Chron", "Colitis ulverosa" oder "doppeltem Stoma" ist grundsätzlich der Feststellungsbescheid erforderlich

    Voraussetzungen

    Berechtigte Personenkreise

    Behindertenparkausweis "Blau"

    • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen im Sinne des § 229 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX

     

    Behindertenparkausweis "Orange"

    • blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
    • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
    • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane. In Nordrhein-Westfalen ist das Merkzeichen B nicht notwendig. Allerdings gelten die Ausweise ohne das Merkzeichen B nur in Nordrhein-Westfalen
    • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
    • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
    • Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen sind

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Dülmen

    • die Parkerleichterung ist gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dülmen

    Art der Parkerleichterung 

    • die orangene Parkerleichterung gestattet verschiedene Berechtigungen, jedoch nicht die Nutzung von Behindertenparkplätzen (mit Zeichen 314 und 315 und dem Zusatzzeichen Rollstuhlfahrersymbol). Diese sind ausschließlich dem Personenkreis mit der blauen EU-Parkberechtigung vorbehalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de