Parkausweis für Schwerbehinderte
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Gleiches gilt für Schwerbehinderte mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen.
Die Gültigkeit der Parkberechtigung ist abhängig von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises, max. jedoch 5 Jahre.
Die Parkberechtigung ist personengebunden und nicht auf ein Fahrzeug eingegrenzt, sie kann auch genutzt werden, wenn z.B. ein Angehöriger die berechtigte Person fährt. Es steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.
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Ansprechpartner
Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
- gültiger Schwerbehindertenausweis
- und/oder falls vorhanden: Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes
- ein aktuelles Lichtbild
- nur bei Verlängerung: zusätzlich den abgelaufenen Parkausweis
- nur bei Antragstellung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten, eine Betreuerin oder einem Betreuer: Vollmacht
- Personalausweis der oder des Bevollmächtigten, der Betreuerin oder des Betreuers
Voraussetzungen
Berechtigte Personenkreise
Behindertenparkausweis "Blau"
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen im Sinne des § 229 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX
Behindertenparkausweis "Orange"
- blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
- schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane. In Nordrhein-Westfalen ist das Merkzeichen B nicht notwendig. Allerdings gelten die Ausweise ohne das Merkzeichen B nur in Nordrhein-Westfalen
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
- Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen sind
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herzogenrath
Der "blaue Parkausweis" gilt in allen Staaten der Europäischen Union und gewährt die in den jeweiligen Mitgliedsländern geltenden Parkvergünstigungen für schwerbehinderte Menschen. Als Besitzer eines "blauen Parkausweises" haben sie in Deutschland folgende Berechtigungen, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit gegeben ist:
- Parken auf den mit Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" besonders gekennzeichneten Parkplätzen (Behindertenparkplätze)
- Parken bis zu drei Stunden an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist (die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben),
- Überschreiten der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhalteverbots,
- Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, an denen Parken erlaubt, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
- Parken während der Ladezeiten in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
- Parken bis zu drei Stunden auf Parkplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner,
- Parken ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
- Parken in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkstände - soweit Sie den übrigen Verkehr (vor allem den fließenden Verkehr) nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.
Die zulässige Parkhöchstdauer von 24 Stunden dürfen Sie nicht überschreiten. Sie müssen den Parkausweis deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen und die Ausnahmegenehmigung immer mitführen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath